Polizei Vorfahrt genommen in der Probezeit?

5 Antworten

Zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass das Auto durch das ich hätte hindurchschauen können um den Polizisten zu sehen getönte Scheiben hatte. 

Du musst immer so in die vorfahrtsberechtigte Straße einfahren, dass du alle Verkehrsteilnehmer wahrnehmen könntest. Also in diesem Fall vorsichtig und langsam vorfahren.

Da gibt es nichts zu verteidigen, Vorfahrt genommen ist Vorfahrt genommen.

Du hast ihm die Vorfahrt genommen, gibst du ja hier selber zu. Ich sehe daher keinen Sinn dagegen vorzugehen.

Das was du als Verteidigung hier schreibt macht es nicht besser, du hättest dich dann langsamer in die Einmündung hereintasten müssen

Abc12345678377 
Fragesteller
 24.10.2022, 09:48

Das ist richtig, aber es kam nicht zum Unfall und alle sind mit nem kleinen schrecken davongekommen

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Hi, die Zeugenaussage der Beamten wird dem Gericht ausreichen.

Wenn ein Auto die Sicht versperrte, word das nicht als Ausrede gelten lassen, dann musst Du Dich halt in die Kreuzung/ Einmündung reintasten.

Ich kann Dir nicht Empfehlen, Einspruch einzulegen, für mich hört sich der Sachverhalt eindeutig an.

Bedenken, dass es bei einem Einspruch zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Solltest Du da verurteilt werden, sind das Bußgeld und die Probezeitmaßnahmen gleich.

Es kommen dann aber Verfahrenskosten und Auslagen der Zeugen hinzu.

Da gibt es nichts zu verteidigen. Wenn Du die Vorfahrt genommen hast, dann ist das eben so.

Du hättest Dich vorsichtig, Stück für Stück, in die Kreuzung "hineintasten" müssen um zu schauen ob alles frei ist.

Du hättest warten, bzw. dich so langsam hervortasten müssen, bis du wirklich siehst, dass alles frei ist. Im Zweifelsfall immer einmal zu lange warten als zu kurz. Es hätte ja auch ein Radfahrer hinter dem Auto sein können, den du auf diese Weise "nicht sehen konntest".

Für dieses Mal kannst du nichts machen, beim nächsten Mal bist du schlauer.