Klassenarbeit – die besten Beiträge

Verstehe nur ich diese Oberstufenregel falsch?

Ich bin in der Q4 eines Gymansiums und habe am Montag eine Arbeit verpasst.

Jetzt ist es so, dass es eine Regel gibt die wie folgt lautet:

Die fehlenden Schülerinnen und Schüler sind angehalten, eine Bitte um Entschuldigung über die üblichen Kommunikationskanäle (Schulportal, Teams, persönlich) innerhalb von drei Schultagen nach dem Schreiben der Arbeit vorzulegen.

Ich wusste zwar, dass es diese Regel gibt aber bei einer anderen Arbeit, als ich nicht da war beim selben Lehrer hat ihn diese Regel nicht interessiert. Es gab auch keinen Hinweis oder ähnliches obwohl die Entschuldigung 2 Wochen später kam.

Also habe ich mir keinen Stress gemacht, ihm aber trotzdem zur Sicherheit am Donnerstag geschrieben. Es stellte sich jedoch heraus, dass mit "innerhalb von drei Schultagen nach dem Schreiben der Arbeit" gemeint ist, dass wie folgt gezählt wird: 1. Tag Montag 2. Tag Dienstag und 3. Tag Mittwoch.

Plötzlich interessiert diesen Lehrer die Regel und er weißt mich daraufhin, dass ich die Regel nicht eingehalten habe und daher 0 Punkte erhalte.

Ich habe die Regel leider so verstanden, dass drei Tage "nach dem Schreiben der Arbeit" gilt. Hiermit dachte ich, dass erst ab dem Tag nach der Klausur gezählt wird. Man sagt ja auch wenn jetzt Donnerstag ist:

Vor DREI Tagen habe ich die Klausur geschrieben und auch wenn man zählt sagt man: Der Dienstag ist der erste Tag nach der Arbeit. Der Mittwoch ist der zweite Tag nach der Arbeit. Und der Donnerstag ist der 3. Tage nach der Arbeit. Also dachte ich das der Donnerstag ausreicht, da in der Regel steht "nach dem Schreiben der Arbeit".

Das ich das einfach hätte früher schicken sollen, muss mir niemand sagen, dass weiß ich selber. Nun ist es halt so, dass diese Note darüber entscheidet ob ich zum Abi zugelassen werde oder nicht.

Aufgrund meiner Begründung, denkt ihr, dass man da eventuell mit einem Anwalt etwas versuchen könnte?

Und ist diese Begründung überhaupt nachvollziehbar?

Schule, Noten, Anwalt, Schüler, Abitur, Entschuldigung, Gymnasium, Klassenarbeit, Klausur, Lehrer, Zeugnis

Wie kann ich sie überzeugen, dass sie lernen muss?

Hallo Leute,

ich bin 22 Jahre alt und mache dieses Jahr meinen Abitur in einer Abendschule.

Da gibt es eine Frau (24J) mit der ich ein romantisches Verhältnis habe aber einige Sachen stören mich an ihr schon.

Ich mache mir einfach Sorgen um sie, weil sie sich nicht fürs Abitur richtig konzentriert und ist recht unbekümmert.

Als wir eine Klausur in Biologie geschrieben hatten und ich als erster fertig war, habe ich gewartet bis sie fertig war um mit ihr zu reden.

Ich wollte sie auf ein Date einladen, da sie auch was für mich empfindet aber ich habe mich bisschen zurückhalten mit der Frage.

Auf die Frage, wie die Klausur lief, sagte sie zu mir, dass es schlecht lief und sie gespickt und nicht gelernt hatte.

Daraufhin habe ich sie gefragt, warum sie nicht lernen wollte und sie sagte zu mir dann: „Ich hatte keinen bock zu lernen“.

Ich habe ihr danach angeboten mit mir zu lernen, weil ich nicht gezwungen sein will 0P zu schreiben oder zu spicken.

Ich will nicht, dass sie durchfällt und das Abitur besteht aber mit diesem „Kein bock“ Mentalität, wird sie scheitern.

Sie kommt ohnehin unregelmäßig in den Unterricht und ich versuche seitdem sie dazu zu überzeugen was dafür zu machen.

Könntet ihr mir Tipps geben, wie ich sie dazu überzeugen könnte zu lernen?

(Das war das erste mal, wo ich ihre negative Seite sah und ich war enttäuscht von ihr)

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Wiederholte Klassenarbeit fällt schlechter aus als die erste?

Hallo,

die Klasse unser Jüngsten (Klasse 6 Gesamtschule NRW) musste Anfang des 2. Halbjahres eine Klassenarbeit wiederholen, die im ersten Halbjahr im Durchschnitt zu schlecht ausgefallen war. Das Ergebnis der ersten wurde den Kindern bis heute nicht bekannt gegeben.

Jetzt wurde die zweite zurückgegeben und endlich die Noten der ersten verraten.

Unsere Tochter hatte in der ersten Arbeit, die nicht gewertet wurde, eine 1. In der Wiederholungsarbeit hat sie eine 6.

Die 6 kam dadurch zustande, dass unsere Tochter krank war und die Vorbereitung für die Wiederholungsarbeit sowie die 2. Arbeit selbst nicht mitbekommen hat. Wir hatten Klassenkameraden und den Lehrer nach dem Stoff gefragt, aber keine Antwort bekommen.

Als unsere Tochter wieder gesund war, sollte sie die Wiederholungsarbeit nachschreiben. Sie hat eine Woche auf das Nachschreiben gewartet und den Stoff aus dem ersten Halbjahr fleißig wiederholt, aber erst hieß es, es müsse noch ein anderes Kind nachschreiben, das krank war, und als das andere Kind wieder in der Schule war, hat das nachgeschrieben, unsere Tochter aber nicht. Wir dachten, sie müsse doch nicht mehr nachschreiben, weil vielleicht die erste Arbeit gut ausgefallen sei. Nachfrage beim Lehrer diesbezüglich blieb unbeantwortet.

Erst vier Tage, nachdem das andere Kind nachgeschrieben hatte, musste unsere Tochter ganz plötzlich unangekündigt in der Stunde eines anderen Faches doch noch nachschreiben. Damit hatte sie nicht mehr gerechnet und war offensichtlich so nervös, dass sie kurz vor der Abgabe fast die ganze Arbeit wieder ausgekillert hat und neu schreiben wollte, was dann zeitlich natürlich nicht mehr möglich war.

Wie geht man damit um? Der Lehrer hat ihr gesagt, dass nur die 6 gewertet wird. Ist das tatsächlich so? Und hätte sie mit der 1 die Arbeit überhaupt wiederholen müssen?

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