Kurzzeitversicherung für Kfz Zulassung erlaubt?
Grüße zusammen,
ich habe ein neues Auto gekauft, was schnellstmöglich abgeholt werden muss.
Leider schaffe ich es nicht, die Versicherung rechtzeitig zu beantragen bevor die Zulassungsstelle diese Woche schließt und über die Feiertage geschlossen ist. Das Fahrzeug sollte aber bis dahin bestenfalls schon abgeholt sein.
Ist es möglich eine Kurzzeitversicherung abzuschließen und diese eVB dann für die normale Zulassung, also kein Kurzzeitkennzeichen anzugeben?
Oder kann ich diese wirklich nur für die Zulassung für ein Kurzzeitkennzeichen nutzen?
Viele Grüße,
Jacke