Ich habe mich am örtlichen Gemeindeamt für eine ausgeschriebene Stelle in der Buchhaltung beworben. Ich habe jahrelang in einer vergleichbaren Position gearbeitet, also an Erfahrung in dem Thema mangelt es mir nicht.
Ich habe nicht einmal eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen, weil "wir uns im Zuge des Bewerbungsprozesses für eine passendere Kandidatin entschieden haben".
Heute kam das Gemeindeblatt wo die "Neue" vorgestellt wird. "Wir freuen uns so, dass wir eine Quereinsteigerin gefunden haben. Sie hat zuvor als Friseurin gearbeitet und versucht nun ihre Zahlenaffinität hier im Job zu steigern".
Fühle mich dezent verarscht. Nicht dass ich etwas gegen Friseurinnen hab... aber jemanden mit null Ahnung für den Posten zu nehmen, wenn man jemanden haben könnte der ausreichend Erfahrung mitbringt... klingt mir stark nach Postenschacher.
Ist so etwas nicht verboten? Wird es geduldet von Rechtswegen? Oder kann man dagegen irgendwie vorgehen?