Muss ich nach Auszug aus der BG nachträglich Miete zahlen?
Hi!
Ich lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft (sind also beim Jobcenter) und habe letzten Monat meine Ausbildung angefangen, verdiene 930€ Netto und beziehe ab den 1.6 meine erste eigene Wohnung. Ich habe alles so durchgeplant, dass ich den ersten Monat grade eben so überstehe, damit ich mir zumindest schon mal ein Bett und eine Küchenzeile besorgen kann. Nun hat meine Mutter mir gesagt, das ich die Miete dieser Wohnung (590€ warm) bis Juni tragen muss und ich bin ein wenig buff. Und weiß nicht wie ich das machen soll, da Zeitgleich natürlich auch die Miete meiner Wohnung (240€) und die Kaution (300€) neben den gesamten selbsterhaltungs und ausstattungskosten dazukommt und mir das jetzt erst gesagt wurde.
Jetzt ist meine Frage ob das so stimmt?? Oder wie viel ich von dem Betrag wirklich zahlen muss? Gibt es einen weg das "nachzuzahlen", damit ich meine Existenz erst einmal sichern kann? Ich denke mal nicht, dass ich damit argumentieren kann, für meine eigene Wohnung und den Lebensunterhalt aufkommen zu müssen und aus dieser Zahlung komplett rauszukomme...
Danke schön!