Gemäß § 551 BGB muß eine Mietkaution ja "zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz" angelegt werden. Laut Bundesbank liegt der aktuell bei knapp 0,6%, nachdem er vorher eine ganze Weile zwischen 0,1 und 0,2% rumgesandelt ist, in den Nullerjahren aber auch schon mal über 2% lag.
Meine Hausbank zahlt allerdings schon seit Jahren überhaupt keine Zinsen mehr auf ihre Mietkautionskonten, und bei einer Bank, bei der man kein Bestandskunde ist, scheint man ja praktisch gar keine Chance zu haben, so ein Konto zu eröffnen.
Mal abgesehen davon, dass das für den Mieter natürlich ziemlich doof ist, wie sieht es rechtlich aus? Könnte ein Mieter nach Ende des Mietverhältnisses seinen Ex-Vermieter auf Auszahlung von Zinsen verklagen, die er hätte erhalten müssen, wenn die Kaution gemäß Gesetz angelegt worden wäre? Oder kann der Vermieter sich darauf berufen, dass er ja bei einer anerkannten Bank ein als Mietkautionskonto bezeichnetes Produkt abgeschlossen hat und nichts für die fehlende Verzinsung kann?
(Natürlich gibt es auch andere Produkte, und konkrete(!) Empfehlungen nehme ich gern entgegen, es sollten aber welche sein, die auf den Namen des Vermieters laufen und auf die im Ernstfall ohne Zustimmung des (Ex)Mieters zugegriffen werden kann.)