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Privatverkauf eines Autos – Käufer fordert Geld zurück wegen angeblicher Mängel. Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?

Hallo zusammen,

ich habe vor wenigen Tagen mein Auto privat verkauft. Der Käufer hat es besichtigt, eine Probefahrt gemacht und wir haben einen Kaufvertrag mit ausdrücklichem Ausschluss der Sachmängelhaftung abgeschlossen. Zudem haben wir mündlich vor Vertragsunterzeichnung nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf ohne Garantie oder Rücknahme handelt. Der Käufer hat dies akzeptiert und unterschrieben.

Nun, drei Tage nach dem Kauf, meldet sich der Käufer und behauptet, dass sein Mechaniker festgestellt hat, dass die Wasserpumpe undicht ist, der Zahnriemen erneuert werden muss und das Auto Öl verliert – möglicherweise durch eine defekte Zylinderkopfdichtung oder einen defekten Ölkühler. Er fordert von mir, dass ich die Reparaturkosten übernehme.

Ich habe mich daraufhin mit meiner Werkstatt beraten:

1. Das Auto wurde vor dem Verkauf in meiner Werkstatt gewartet, inkl. Inspektion auf der Hebebühne. Mehrere Mechaniker haben es begutachtet, und es gab keinerlei Hinweise auf Ölverlust oder andere Mängel. Wenn das Auto „unten voller Öl“ gewesen wäre, wie der Käufer behauptet, hätte es jemand bemerkt.

2. Mein Auto stand 90 % der Zeit in meiner Garage, und dort sind keine Ölflecken. Der Käufer behauptet, dass sein Hof jetzt voller Öl ist – wenn der Schaden schon vorher bestanden hätte, müsste meine Garage ebenfalls deutliche Spuren aufweisen.

3. Bei der Probefahrt wurde der kalte Motor stark beansprucht, und der Käufer ist auf dem Heimweg rücksichtslos gefahren. Ich habe beobachtet, wie das Auto extrem hoch beschleunigt wurde, unsichere Spurwechsel durchgeführt wurden und der Fahrer offensichtliche Schwierigkeiten hatte, das Fahrzeug stabil zu halten. Ich selbst bin das Auto immer moderater gefahren, weil mir bewusst ist, dass ein 1.6-Liter-Motor kein Rennwagen ist.

4. Drei Personen haben das Auto inspiziert, zwei Personen haben eine Probefahrt gemacht. Nach der Inspektion haben sie den Vertrag unterschrieben und bestätigt, dass sie sich vom Zustand überzeugt haben.

Zusätzlich behauptet der Käufer, dass ich ihn wegen des Zahnriemens getäuscht habe. Ich habe ihm gesagt, dass dieser bereits vom Vorbesitzer gewechselt wurde, aber wir haben es nicht im Vertrag festgehalten. Ich habe dazu keine Rechnung, sondern nur die Angabe aus der Anzeige des Vorbesitzers, die ich übernommen habe. Ich kann Screenshots meiner eigenen Anzeige und der Anzeige des Vorbesitzers vorlegen.

Rechtliche Einschätzung:

• Laut § 444 BGB (Haftungsausschluss) ist der Gewährleistungsausschluss wirksam, solange keine arglistige Täuschung oder eine Garantieübernahme vorliegt.

• Laut § 434 BGB (Sachmangel) ist eine Haftung nur möglich, wenn eine vereinbarte Beschaffenheit nicht eingehalten wurde – das ist hier nicht der Fall.

• Eine Anzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) hätte keine Erfolgsaussichten, da ich selbst nichts von den angeblichen Mängeln wusste und diese nicht absichtlich verschwiegen habe.

Ich habe dem Käufer bereits freundlich, aber bestimmt mitgeteilt, dass ich keine Zahlungen leisten werde. Dennoch droht er mir weiterhin mit rechtlichen Schritten.

Meine Fragen an euch:

1. Ist mein Ausschluss der Sachmängelhaftung wasserdicht, oder könnte der Käufer doch Ansprüche geltend machen?

2. Muss ich mir Sorgen wegen einer Betrugsanzeige machen?

3. Sollte ich auf weitere Nachrichten reagieren oder es einfach ignorieren?

Ich danke euch für eure Einschätzung!

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Wie bekomme ich ein KFZ ohne Papiere zugelassen?

Ich habe die Möglichkeit bekommen, über Bekannte praktisch kostenlos an ein gebrauchtes Auto zu kommen. Das Auto gehört einer älteren Dame, die leider gesundheitlich seit einiger Zeit sehr eingeschränkt ist. Deshalb stand das Auto jetzt für einige Monate auf der Straße. Jetzt hat das Auto vom Ordnungsamt einen roten Zettel bekommen und wurde von Familienmitgliedern abgemeldet.

Ich würde das Auto gerne wieder instandsetzen (lassen) und bin mir unsicher wie es mit den Papieren aussieht. Die ältere Dame kann leider ihren Fahrzeugbrief nicht mehr finden, und der Fahrzeugschein wurde für die Abmeldung an die ehemalige Versicherung geschickt. Da ich das Auto ohne den Fahrzeugbrief nicht zulassen kann habe ich keine Überführungskennzeichen angefragt, sondern lasse das Auto erstmal schnellstmöglich abschleppen und zu einer befreundeten Werkstatt bringen.

Wie bekomme ich das Auto nun zugelassen? Der TÜV-Bericht ist übrigens auch nicht auffindbar. Ich habe gelesen, dass die Zulassungsbehörde für die Neubeantragung eines Fahrzeugbriefs eine eidesstattliche Versicherung von der Halterin/vom Halter braucht. Das würde ich der Bekannten natürlich gerne ersparen. Kann ich einfach einen Kaufvertrag aufsetzen und unterschreiben lassen? Dann bin ich der Halter und kann den Fahrzeugbrief beantragen? Kann ich den TÜV schonmal neu machen lassen oder brauche ich dafür auch Zulassungspapiere? Vielen Dank für eure Hilfe!

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Autokauf Betrug auf Kleinanzeigen?

Hallo Leute,

Ich habe mir letzte Woche ein Auto auf Kleinanzeigen gekauft. Probefahrt lief super und das Auto sah auch gut aus, deshalb habe ich es direkt mitgenommen.

Auf dem Rückweg ging nach nicht mal 3 Kilometern die Motorkontrollleuchte an und ich konnte kein Gas geben. Also ADAC gerufen, zündkerze gewechselt und weitergefahren. Der ADAC Mitarbeiter meinte noch sowas kann einfach schnell mal passieren aber sonst sieht das Auto gut aus. Etwa 50 km weiter gab es wieder das gleiche Problem, zum Glück war ich aber so gut wie zuhause und konnte das restliche Stück quasi rollen.

Donnerstag war das Auto in der Werkstatt, und dabei wurde ein Motorschaden festgestellt; es wird viel zu viel Ül verbraucht (ca 1l auf 800km) und dadurch ist alles verkrustet und die Zündkerzen müssten nach 50-100 km immer wieder ausgetauscht werden. Auf Nachfrage beim Vorbesitzer gab es vorher keine Probleme mit dem Auto, die Werkstatt hat uns aber versichert dass es bekannt gewesen sein MUSS. Auch wurden die Zündkerzen & Zündspule etwa 2 Wochen vorher gewechselt, wahrscheinlich um das Problem zu verschleiern. Der Vorbesitzer ist das Auto auch nur ein paar Wochen gefahren, angeblich weil es nur ein Übergangsauto sein sollte bis ein neues kommt. Ob das jetzt stimmt oder das Auto wegen den Problemen wieder verkauft wurde, wissen wir nicht.

Ist es möglich mein Geld irgendwie zurück zu bekommen? Da die Werkstatt sagt dass das Problem bekannt gewesen sein musste und absichtlich verschleiert wurde, hoffen wir wegen Betrugs vom Kaufvertrag zurücktreten zu können, was der Vorbesitzer natürlich nicht einsieht. Das Auto ist auch noch auf den Vorbesitzer angemeldet.

Jede Hilfe ist willkommen, danke im Voraus

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