Rechtslage bei einem gebraucht Fahrzeug?
Ich habe ein gebrauchtes Motorrad privat gekauft. Bei der Probefahrt war alles in Ordnung, keine Mängel erkennbar. Nach unterschreiben des Kaufvertrags und Übergabe des Gels, war geplant das ich mit dem Motorrad direkt nach Hause fahre. Mit dem Motorrad losgefahren und 20min später auf der Autobahn geht der Motor aus und ich muss rechts ran fahren. Motorrad lies sich nicht mehr starten. Schien wie als hätte keine Ölschmierung stattgefunden und als würde Kolben oder ähnliches fest klemmen. Der Verkäufer hatte mir vor dem Kauf erzählt das er Ölwechsel selbst durchgeführt hat. Daher habe ich die Vermutung das dabei etwas nicht richtig durchgeführt wurde o.ä.
Jetzt stellt sich mir die Frage wer in diesem Fall die Reparatur bezahlen muss? Der Verkäufer ist der Meinung da es jetzt in meinem Besitz ist, bin ich dafür verantwortlich. Meiner Meinung darf so etwas bei einem Motorrad "in gutem Zustand" nicht nach einer Fahrt von 20km passieren und muss sich ja schon vor meinem Besitz durch falschen Ölwechsel, etc. verursacht worden sein.
Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus? Wer muss zahlen? Hätte ich als Käufer das Recht das Motorrad zurückzugeben und das Geld zu verlangen?