Hi, meine Fahrlehrerin sagt, dass die Geschwindigkeigsbegrenzung in diesen Fällen aufgehoben wird. Hat sie denn wirklich Recht? Ich hatte irgendwo was anderes gelesen.
1. Bild: Im rechten Fahrspur fängt die Höchstgeschwindigkeit (30km/h) nach dem Schild 1.
Wenn man etwas weiterfährt, wird dasselbe Verkehrszeichen dem Gegenverkehr angezeigt (von der rechten Seite sieht man nur die Rückseite dieses Schildes. Alle Schilder sind ohne Zusatzzeichen.
Wird dadurch da, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung für das Gegenverkehr anfängt, die Geschwindigkeitsbegrenzung für mich aufgehoben?
2. Bild: Nach der Kreuzung wird das 30 Schild nicht wiederholt. Wird die Begrenzung nach der Kreuzung aufgehoben?