Hallo zusammen.
Ich bin im Okt. 2022 in einen neue Wohnung gezogen. Mir fehlt seitdem unter anderem eine Wasch- und Spülmaschine. Ich beziehe zudem Bürgergeld.
Ich habe einen Antrag auf Beihilfe zur Erstausstattung zwecks einer Waschmaschine gestellt. Mir wurden 200€ gewährt und ein Zeitlimit gesetzt die Maschine zu kaufen und einen Nachweis vorzubringen.
Ich habe bereits eine Waschmaschine für etwa 400€ in Aussicht. Diesen Monat hab ich allerdings keine 200€, die ich auf die 200€ Beihilfe dazu legen könnte, um die Maschine zu finanzieren. Das Zeitlimit werde ich daher nicht einhalten können.
Im Schreiben steht, dass das Geld zurückgefordert wird, sollte kein Nachweis über den Kauf im gegebenen Zeitlimit erbracht werden.
Da ich das Zeitlimit nicht einhalten werden kann, wird das Geld also zurückverlangt.
Kann ich zu einem späteren Zeitpunkt wieder einen Antrag stellen, oder wird eine zweite Zahlung grundsätzlich verwehrt?
Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Danke für hilfreiche Kommentare