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Nach Elternzeit nur tageweise arbeiten, Gespräch mit Arbeitgeber?

Hallo, ich bin jetzt noch bis Ende Dezember in Elternzeit und fange ab Januar wieder an zu arbeiten. Unsere Tochter wird nur 2 oder 3 Tage betreut werden wenn ich arbeite. Meine Chefin weiß dies jedoch noch nicht. Wir wollten nicht dass unsere Tochter 5 Tage betreut wird. Kann meine Chefin mir dann die Rückkehr verweigern? Sie wusste, dass ich nur stundenweise zurück kommen werde aber das es nur 2 oder 3 Tage sind nicht. Dies hat sich jetzt erst in der Elternzeit so ergeben. Mir ist die Zeit mit unserer Tochter einfach sehr sehr wichtig.

Ich möchte nicht allzu lange in meinem alten Job bzw der Firma sein aber wollte fragen ob sie dann sagen könnte dass es ihr zu wenig ist und sie mich dann nicht braucht.

Habe im Juli ein Gespräch mit ihr.

Würde mir zur Not dann eine andere Arbeit suchen aber ich wollte fragen wie das Recht ist. Normal sagt man ja wie man davor gearbeitet hat, muss man wieder arbeiten es sei denn es wird anders verarbeitet. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet aber als ich Schwanger war, hatten wir eben gesprochen, dass ich nach der Elternzeit nur reduziert zurück komme.

Wenn unsere Tochter 3 wird und in den Kiga kommt, dann möchte ich natürlich mehr arbeiten aber unter U3, nur tageweise.

Es ist aber so dass jemand Vollzeit für mich arbeitet und diese Dame auch bleiben wird. Eigentlich sind sie genug in der Firma da das auch so war als ich noch gearbeitet habe. 3 Personen im Büro sind bei uns eigentlich zu viel gewesen...

Arbeitsrecht, Elternzeit, Kindertagesstätte

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