Getrennte Wohnungen und Elterngeldplus?

3 Antworten

Nach §1 Absatz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um grundsätzlich einen Anspruch auf Elterngeld zu haben:

  • Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt* (*siehe Elterngeld im Ausland) befindet sich in Deutschland.
  • Das Kind wird nach der Geburt selbstständig im eigenen Haushalt betreut.
  • Der Elterngeldempfänger lebt mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Nach der Geburt des Kindes wird keine oder keine volle (maximal 32 Stunden in der Woche) Erwerbstätigkeit ausgeübt.

Damit erfüllt er die Voraussetzungen gar nicht. Er lebt ja nicht mit dir und dem Kind zusammen, täte er es würdest du wohl keine Leistungen vom Jobcenter mehr bekommen.


Wie ist das mit dem 1/3 des Aufenthaltes beim Vater zu verstehen?

Es muss mindestens 1/3 der Zeit bei ihm wohnen.

Reicht dass, dass wenn er sich bei mir unter der Woche oft aufhält?

Nein.

Darf ich bei seinen 1/3 bei ihm sein.

Ja.

Erhalte ich dadurch weniger Geld für das Kind.

Ja. Als Alleinerziehende hättest du Anspruch auf 14 Monate ElterngeldBasis. Wenn auch der Kindsvater elterngeldberechtigt ist, sind es 14 Monate für euch beide, die ihr teilen müsst.


Wusi2024 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 22:38

Kann das Jobcenter dann wenn es nur 7 Monate z.B beziehe mir für die andere 7 Monate Geld weniger zahlen ?

Elli113  20.07.2024, 23:19
@Wusi2024

Keine Ahnung.

Mein Fachgebiet ist Elterngeld, nicht Jobcenter.

Normalerweise hat das Elterngeld keine relevant darauf wer wo wohnt oder sich bei wem aufhält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig