Elterngeld – die besten Beiträge

In Elternzeit wieder arbeiten oder nicht?

Ich bin im August das erste Jahr in Elternteil gewesen (mit Elterngeld) dann habe ich noch 2 Jahre Elternzeit. Eigentlich wollte ich nach dem ersten Jahr wieder aushilfsweise oder Teilzeit 50% wieder gehen.
Mein Mann und ich habe die selbe Arbeitsstelle.

Soll dann statt 8 ne 6 Stunden Schicht werden 3-4 mal die Woche und Wochenende.
finanziell etwas mehr als jetzt in Elternzeit .

Soll so statt finden dass ich arbeite wenn mein Mann zu Hause ist (je nach Schicht/frei)

fremdbetreuung kommt nicht in Frage.
hab auch noch ne 11 jährige Tochter.

nun haben wir kurz gesprochen…. Im Grunde wäre es uns beiden lieber wenn ich nicht arbeiten gehe in der Elternzeit.
Weil wir uns wenig sehen und das arbeitsmäßig immer alles abgestimmt werden muss . Auch weil zu Hause dann mehr liegen bleibt usw. Es eventuell Probleme gibt…
finanziell sind wir aber momentan auf das Geld angewiesen. jetzt wurde mir geraten doch aufstockend (hab Festvertrag) beim Arbeitsamt Antrag zu stellen dann. Wenn es genauso viel wie jetzt wäre ginge das.

kann man einen Termin machen dort um das grob mal zu rechnen? Ich dachte das geht nur ohne Arbeit aber mir wurde gesagt das ich ein Recht auf die Elternzeit habe und das Amt dann anteilig was fehlt zahlt.
ist das so?

Bei meiner ersten Tochter hatte ich keine Arbeit damals, da bekam ich halt das Geld 3 Jahre ohne Bedingungen.

und was würdet ihr tun?

Falls ich was vergessen habe einfach fragen….

Die kleine wird ab 3 in die Kita kommen

Beruf, Kündigung, Gehalt, Schwangerschaft, Arbeitslosengeld, Minijob, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Elterngeld, Elternzeit, Lohn, Mutterschutz, Teilzeit

Bürgergeld oder arbeiten Berechnung?

Hier ist die Website, aber ich bin misstrauisch, wie sie das berechnet haben. Ich wollte es nur aus Neugier herausfinden:

https://www.dgb.de/service/ratgeber/buergergeld/#:~:text=Das%20hei%C3%9Ft%20der%20reale%20Wert,statt%20wie%20bisher%20451%20Euro.

Arbeitende Paar hat 4041 zum Leben und davon wichtige abgaben:

  • 4er Zimmer Wohnung 1500 Warm
  • Strom 100
  • Internet 45 (Telekom)
  • GEZ 18
  • Deutschlandtickets 4x 58  (232)

Also am Ende 2145 Euro

BG Empfänger 2702:

  • Strom 100
  • Internet 45 (Telekom)
  • Deutschlandtickets 4x 58  (232)

Also am Ende 2325 Euro

So wie ich es verstanden habe, muss eine arbeitende Familie Glück haben, überhaupt Wohngeld zu bekommen. Ich habe gelesen, dass das Wohngeld geringer ausfällt, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet...

Kinderzuschlag ebenso: Sie erhalten Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen. Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben.

Gibt hier Fehler?

Bild zum Beitrag
Kinder, Familie, Wohnung, Arbeitslosengeld, Politik, ALG II, Arbeitsamt, BAföG, CDU, Elterngeld, Elternzeit, Familienkasse, Gesellschaft, Grundsicherung, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld, Sozialhilfe, SPD, Wohngeld

Elterngeld - Berechnungsfrage?

Hallo zusammen,

es ist wieder das leidige Elterngeldthema.

Ich versuch mal stichpunktartig zusammenzufassen:

Kind geboren am 15.11.2023

Ehefrau in Elternzeit seit Geburt bis 15.09.2025

Geplant, zweites Kind, erster Schwangerschaftsmonat im 05/2025, d.h. Geburt des zweiten Kindes 02/2026

Elterngeld PLUS bis 15.09.2025 900€

Nebenjob durchgehend seit 3 Jahren 490€, auch während der Schwangerschaft geplant (hat bei der 1. Schwangerschaft auch super funktioniert).

Bruttoeinkommen ab 15.09.2025 3800€, netto somit 2.500€.

Wie errechne ist jetzt hier das Elterngeld?

Wenn das Kind beispielsweise am 01.02.2026 geboren wird, zählen ja quasi die letzten 12 Monate vor der Geburt als Bemessungsgrundlage, aber wie ist das mit dem Elterngeldbezug vom ersten Kind?

Stimmt meine folgende Rechnung, wenn wir davon ausgehen, dass der erste Tag der Schwangerschaft der 01.05.2025 ist?:

Mai / Juni / Juli / August / jeweils 490€ + 900€ = insg. von Mai bis August 5.560€

September 490€ + 900€ + Hälfte des Hauptjobs 1.250€ (grob gerechnet!) = insg. für September 2.640€

Oktober / November / Dezember / Januar jeweils 490€ + 2.500€ =2.990,00 € insg. für Oktober bis Januar = 11.960€

Somit insgesamt für die letzten 12 Monate = 20.160€ = mtl. 1.680€

65% von 1.680€ = 1.092€ bzw. 546€ bei Elterngeld Plus.

Wenn die Berechnung stimmt, wie sieht es dann mit dem Nebenjob aus wenn sie eben beispielsweise die 546€ Elterngeld bekommt?

Vor dem ersten Kind war ihr Nettoeinkommen 2.450€ + 490€, und sie darf auch bei vollem Bezug der 900€ den Nebenjob weiter ausüben, ohne das ihr was abgezogen wird.

Sehr kompliziert, aber die Fachmänner verstehen bestimmt mein Problem.

Ich wäre über eure Hilfen sehr sehr dankbar!

Danke und VG

Kinder, Elterngeld, Elternzeit

Meistgelesene Beiträge zum Thema Elterngeld