Denn dieser Absatz macht die im Paragraph 140 des StGB aufgeführten Paragraphen des StGB faktisch unantastbar, obwohl diese Paragraphen ja kein Teil des Grundgesetzes sind (von der dadurch eingeschränkten Meinungsfreiheit ganz zu schweigen).
Außerdem kann man ja davon ausgehen, dass die Liste der Paragraphen des StGB, die man durch dieses Gesetz nicht mehr kritisieren darf (zumindest nicht im Netz und nicht in der Politik), erweitert wird, warum nicht. Stimmt's?