BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches?
Nicht der Rechtsnachfolger
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich"123. Das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" ist nicht untergegangen2. In Bezug auf seine räumliche Ausdehnung ist der Staat "Deutsches Reich" allerdings "teilidentisch"1
WD-3-292-07-pdf-data.pdf (bundestag.de)