Meinung des Tages: In Bayern bleiben die Kreuze in Behörden hängen - was denkt Ihr über den "Kreuzerlass" und das Urteil?

Diese Tage gibt es noch mehr Schlagzeilen als gewöhnlich über den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder. Doch die neuste Meldung befasst sich mit einem Erlass, den er schon vor Jahren getätigt hat.

§28 der Geschäftsordnung für Behörden des Freistaats

Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.

Ein halbes Jahr von den Landtagswahlen im Jahr 2018 ließ Markus Söder den oben aufgeführten Paragraphen vom Kabinett des Freistaats beschließen.

Dieser Erlass wurde damals bereits massiv kritisiert. Sogar Kirchen warfen ihm vor, das christliche Symbol für seinen Wahlkampf zu missbrauchen. Doch das änderte nichts daran, dass der Erlass im Juni 2018 in Kraft trat. Eine Klage folgte - doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fiel erst kürzlich.

Geklagt hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (BFG). Der Grund: Die Kreuzpflicht verletze das staatliche Neutralitätsgebot. Der BFG hatte bereits vergangenes Jahr vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit dieser Klage verloren - nun stimmte auch das Bundesverwaltungsgericht dem VGH zu.

Das Kreuz als Symbol der geschichtlichen und kulturellen Prägung des Freistaats

Die Klage wurde als unbegründet verworfen. Das Bundesverwaltungsgericht begründete dies damit, dass durch die Kreuze keiner in der Freiheitsgewährleistung verletzt würde, auch werde die Neutralität des Staates nicht verletzt. Viel mehr solle das Aufhängen der Kreuze die geschichtliche und kulturelle Prägung Bayerns widerspiegeln.

Unsere Fragen an Euch: Was haltet ihr von dem "Kreuzerlass"? Wie empfindet ihr die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/br24live-urteil-bayerns-kreuze-duerfen-haengen-bleiben,TynyxG7

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverwaltungsgericht-weist-klagen-gegen-bayerischen-kreuzerlass-ab-a-06caf2e7-1afd-4015-ae03-8244441bd2e0

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-12/markus-soeder-kreuzerlass-bundesberwaltungsgericht-urteil-1-1

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Meinung des Tages: Sollte Blasphemie von der Meinungsfreiheit gedeckt sein?

Blasphemie bezeichnet das Verhöhnen oder Verunglimpfen bestimmter religiöser Symbole oder Glaubensinhalte. Und ein solcher blasphemischer Akt sorgt aktuell für einen handfesten politischen und diplomatischen Eklat zwischen Schweden und dem Irak. Es ging dabei um die geplante Verbrennung eines Korans durch einen Exil-Iraker in Schweden, die dort als Protestaktion angemeldet und von den Behörden erlaubt wurde. Denn Blasphemie ist in Schweden von der Meinungsfreiheit gedeckt. Eine ähnlich geartete Aktion gab es dort bereits vor wenigen Wochen durch den gleichen Mann. Auch wenn der Koran diesmal am Ende nicht Feuer fing, reichte die Aktion aus, um die diplomatischen Beziehungen zwischen Schweden und dem Irak sensibel zu beschädigen. Im Irak wurde die schwedische Botschaft gestürmt und kurz darauf wurde auch die schwedische Botschafterin ausgewiesen.

https://www.tagesschau.de/ausland/asien/schweden-koranverbrennungen-irak-botschaft-102.html

Wir erinnern uns an eine ähnlich geartete Aktion der Riot Grrrl-Band Pussy Riot in Russland, die dort damals zu Haftstrafen verurteilt wurden, da ihr sogenanntes “Punk Prayer” in einer orthodoxen Kirchen zu religiösen Hass aufgestachelt hätte. Auch in Deutschland ist - was wohl nur wenige wissen - mit dem Paragraphen 166 ein Blasphemie-Paragraph im Strafgesetzbuch verankert, der zwar in der Praxis kaum Anwendung findet, in der Theorie aber das Beschimpfen religiöser Inhalte unter Strafe stellt, wenn diese Beschimpfung dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Was meint Ihr also: sollte Blasphemie von der Meinungsfreiheit gedeckt sein oder nicht? Oder seht ihr hier möglicherweise auch eine Differenz zwischen dem Legalen und Legitimen - also dem, was geboten sein sollte und im Zweifel nicht strafrechtlich wohl aber durch die Zivilgesellschaft verurteilt werden sollte?

Blasphemie sollte von der Meinungsfreiheit gedeckt sein 68%
Blasphemie sollte nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sein 22%
Andere Meinung 11%
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Neffe ist schwul?

Meinem Neffen (16,m) ging es einige Tage sehr schlecht und er wollte es erst nicht erzählen, dann habe ich mich gestern mit ihm hingesetzt um zu reden.

Ich sagte, dass ich ihn liebe und immer für ihn da sein werde und derjenige sein will, dem er sich zu 100% anvertrauen kann. Denn das war ich immer als sein ,,bester" Onkel. So nannte er mich immer.

Dann hab ich einfach paar Fragen gestellt, da er nicht reden konnte. Ich hab dann z.B. gefragt ob er gemobbt wird und sowas, er sagte immer nein.

Dann habe ich ihn gefragt:

,,Bist du schwul ?"

Und er hat dann bitterlich angefangen zu weinen, und es hat mir so schrecklich leid getan, dann habe ich ihn erstmal in den Arm genommen und wir haben uns minutenlang nur schweigend umarmt und er hat geweint.

Dann habe ich ihm gesagt, dass ich das zwar nicht gut finde (ich bin gläubiger Christ), dass ich ihn aber trotzdem liebe weil er wie mein Sohn ist und, dass das nichts ändern wird, und ich ihn akzeptiere wie er ist. Und es war auch sehr liebevoll, er war dann dankbar und hat sich hinterher wieder sehr wohl gefühlt.

Es geht ihm besser 😊

Aber ich habe jetzt innerlich Probleme damit das so zu realisieren. Ich finde sowas einfach unnatürlich und nicht von Gott gewollt. Was nicht heißen soll, dass es etwas an meiner Liebe zu ihm ändert !

Aber ich weiß noch nicht wie ich das für mich innerlich realisieren soll. Aber ich hätte darauf kommen sollen, er hatte noch nie eine Freundin ...

Was soll ich tun ?

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Dürfen Nachbarn meckern, weil ich das Wort "Feiertag" in meinem Sinne wörtlich nehme?

Heute ist ein katholischer Feiertag. Da ich in einer katholischen Gegend wohne, ist er auch arbeitsfrei. Ich bin aber nicht katholisch. Von daher interessiert mich das nicht besonders. Aber da arbeitsfrei und Feiertag ist, habe ich ein paar Freunde eingeladen. Wir "feiern" also ein bisschen mit Musik, Unterhaltung, Spielchen, tanzen. Aber als die Nachbarn vorhin geklingelt und sich beschwert haben, sagten wir, dass wir doch nur feiern. Da wir keinen wirklichen Anlass haben, erwähnten wir den Feiertag Fronleichnam. Darauf die Antwort, dass das aber nicht laut gefeiert wird. Es wäre ein christliches und ruhiges Fest. Gut, wir haben kapiert, dass es denen nur um die Lautstärke geht, die wir runterdrehen sollen. Aber nun diskutieren wir darüber, wo denn eigentlich steht, wie genau Fronleichnam gefeiert werden darf. Kein Hinweis über die Lautstärke. Die üblichen Infos von Wiki und Co. haben wir durch. Klar, die christliche Variante ist gemeint. Aber wer will denn vorschreiben, ob wir das nicht auch in unserem Sinne abwandeln können. Es ist schon an Karfreitag so, dass man keinen Krach machen darf. Aber für Fronleichnam kenne ich solche Regelungen nicht. Dürfen wir nun feiern oder nicht? Klar, es ist laut, aber auch noch nicht so spät. Wir nehmen ja Rücksicht und drehen runter. Aber grundsätzlich wollen wir es genauer wissen. Wie dürfen wir uns verhalten?

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