Bürgergeld zu große Wohnung?
Ich habe gelesen, dass das Bürgergeld dieses Jahr in Kraft tritt mit neuen Regelungen. Bis März sind bei Anträgen die Beachtung der Wohnunggröße ausgesetzt. Gilt das auch , wenn man Leistungen bezieht und umziehen muss ( gesundheitliche Gründe ) ? Muss man da auch nicht mehr drauf achten ? Eine Bekannte muss aus gesundheitlichen Gründen ausziehen. Danke.