Hallo zusammen,
ich kämpfe mich derzeit durch den Dschungel der Behörde und habe eine Rückfrage zu dem Thema Kinderzuschlag.
Ich habe diesen für meine Tochter nach der Geburt gestellt.
Kurz zum Hintergrund ich hatte bis zum Mutterschutz ALG I mit Zuschuss Bürgergeld.
Das ALG I ist jetzt weg und ich bekomme zur Zeit Bürgergeld und Kindergeld.
Ab Juni noch Elterngeld dazu.
Jetzt ist meine Frage macht es Sinn nochmal den Kinderzuschlag zu beantragen? Und mit welchem Zuschuss bekommt am Ende mehr zum Elterngeld dazu? Bürgergeld oder Kinderzuschlag.
Kennt sich jemand mit dem Thema aus?
Mit dem Bürgergeld wird meine Miete noch zu einem großen Teil bezahlt.