Ich habe zuletzt ein bisschen philosophiert und mich folgendes gefragt:
Wieso sind die Strafen für Verkehrsdelikte, die entweder mit einer hohen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar dem Tod eines Menschen enden, häufig vergleichsweise niedrig?
Ich beziehe mich hier auf Delikte, die zwar noch nicht den Tatbestand eines vorsätzlichen Tötungsdelikts erreichen (z.B. Kudammraser), aber in denen z.B. ein Autofahrer ein schwerwiegendes Risiko eingeht und der Autofahrer das auch wusste. Z.B. das Überholen an einer äußerst unübersichtlichen Stelle mit tödlichem Ausgang. In solchen Fällen sind Strafen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe üblich, selten höher, öfter niedriger.
Ich vergleiche das jetzt mal mit den Sexualdelikten (Vergewaltigung, Kindesmissbrauch), welche laut Rechtsprechung abstrakte Gefährdungsdelikte sind. Hier sind die Strafen selbst in Fällen, in denen ausnahmsweise keine Folgenschäden erkennbar sind (sehr selten der Fall, aber gibt es definitiv, ansonsten wären es keine abstrakten Gefährdungsdelikte), aber es zur Penetration kam, schon höher als zwei Jahre, wenn ein Schaden eintritt, dann eher 4 bis 8 Jahre.
Ich finde es richtig, dass die Strafen bei Sexualdelikten hoch sind, aber wieso sind sie bei gefährlichen und sogar tödlichen Verkehrsunfällen nicht mindestens genauso hoch, wenn der Täter nicht bloß unachtsam war, sondern gewissermaßen russisch Roulette gespielt hat (z.B. Überholen an unübersichtlicher Stelle)? Auch hier wusste man um das Risiko, hat rücksichtslos das Risiko ausgeblendet und sogar das Leben (und nicht "nur" die psychische Unversehrtheit) als höchstes Rechtsgut im deutschen Recht verletzt.
Was sagt ihr zu der Argumentation?