Gehört Rasenmähen und Klinkerreinigung zur Pflegeleistung?
Als Pflegeperson für beide Eltern tätig, wird das Pflegegeld an mich gezahlt.
Auf dem elterlichen Grundstück ist regelmäßig Rasen zu mähen und eine Reinigung vom Eingangsbereich ist auch notwendig.
Rasen mähen machte desöfteren der Nachbar oder teils mein Bruder.
Für beide gab es Geld für diese Arbeit.
Bei mir kommt zwar Pflegegeld auf´s Konto , jedoch nichts für o.g Tätigkeiten.
Sollte dies denn etwa mit dem Pflegegeld abgegolten sein ?
Ich habe da so meine Bedenken.
Wer kann hier mal eine objektive Einschätzung geben ?