Bewertung – die besten Beiträge

Kann ich wegen dieser 1-Sterne Google Bewertung verklagt werden?

Hallo, ich hatte vor einigen Wochen folgende Google Bewertung abgeben (mit einem Stern):

"Ich hatte eine Beratung via Email bei RA XXX. Im Vorfeld fragte ich an, welche Kosten auf mich zukommen. Diese Anfrage wurde ignoriert und mit der Beratung begonnen. Mit der Beratung selbst war ich unzufrieden, ein Mandat habe ich daraufhin nicht erteilt. Wochen später kam dann die Rechnung. Hier hätte im Vorfeld klar angegeben werden müssen welche Kosten auf einen zukommen, insbesondere wenn explizit danach gefragt wird. Schade, dass dies nicht so war."

Letzte Woche erhielt ich dann diese email:

"es ist mir zur Kenntnis gebracht worden, dass eine 1-Sterne Google-Bewertung hinsichtlich unseres Google-Eintrages vorgenommen haben.

Es steht Ihnen sicherlich frei, Ihren Unmut dort zu äußern, dennoch war unsere Beratung makellos, so dass eine 1-Sterne-Bewertung wahrheitswidrig ist. Wir müssen Sie daher auffordern, die Google-Bewertung binnen Wochenfrist abzuändern. Sollten wir binnen Wochenfrist nicht feststellen können, dass die Rezension, insbesondere hinsichtlich Ihrer Bewertung, abgeändert worden ist, so müssten wir Google über diesen Vorfall informieren und zudem Klage auf Änderung Ihrer Rezension vornehmen. Auf die hierbei entstehenden Mehrkosten weisen wir Sie ausdrücklich hin."

Ist dies nur Säbelrasseln? Ich bin mir nicht bewusst irgendetwas rechtswidriges geschrieben zu haben - geschweige denn etwas wahrheitswidriges. Die Beratung kann ich belegen, Beleidigungen sind nicht gefallen und meine Bewertung dürfte doch wohl durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein... oder sehe ich das falsch?

Google, Bewertung, Recht

Ab welchem (Abi)Schnitt / Durchschnittsnote kann für euch ein volles Abi grundsätzlich als durchschnittlich bzw. sehr UNTERdurchschnittlich „bezeichnet“ werden?

... Und würdet ihr außerdem sagen, dass es für einen Abiturienten generell insgesamt so gut wie keinen Unterschied macht, ob dieser sein/ihr Abitur mit einem Schnitt von 2,8 bzw. 2,9 besteht oder eine Abiturnote aus dem Bereich 3,2 - 3,5 „bereits“ erzielt? ... Oder glaubt ihr sogar eher, dass eine Person mit einem 3,2er Abi, welche sich um einen sehr guten und zugleich recht “hoch abgesehenen“ Ausbildungsplatz bewirbt, aufgrund ihrer Abiturnote (3,2) einen ETWAS schlechteren ersten Eindruck bei ihrem evtl. zukünftigen Arbeitgeber bzw. Auszubildenden hinterlässt, als ein 2,9ner Abiturient/in.

Wie ihr höchstwahrscheinlich bereits wisst, wird sowohl der Schnitt 2,9 als auch 3,2 z.B. von „der Mehrheit“ (heutzutage) eher als nur sehr mittelmäßig empfunden, während beide Abinoten zudem ja nun nicht wirklich als eine Gewinner- oder Glanzleistung gesehen werden können... Dies hat mich jedenfalls hauptsächlich dazu veranlasst, diese Frage von mir hier einzustellen :D

Leben, Arbeit, Beruf, Finanzen, Wissen, Lernen, Studium, Allgemeinwissen, Schule, Zukunft, Mathematik, Bewerbung, Job, Geld, Prüfung, Prüfungsangst, Leistung, IT, Allgemeinbildung, Menschen, Träume, Vorstellung, Bewertung, Bildung, Deutschland, Noten, Ausbildung, Berufswahl, Talent, Flexibilität, Flexibel, Arbeitgeber, Kommunikation, Elektrotechnik, Karriere, Intelligenz, Welt, Abitur, Ausbildungsplatz, beliebt, Beliebtheit, Berufsleben, Durchschnitt, Gesellschaft, Möglichkeiten, Naturwissenschaft, NC, Norm, Notendurchschnitt, Oberstufe, Philosophie, Prozent, Schüchternheit, Schulsystem, Statistik, Studienwahl, studieren, Theorie, Vorstellungsgespräch, Wert, Wünsche, Konkurrenz, Abiturnote, Abiturprüfung, Berufswunsch, Durchschnittlich, Eindruck, Einschränkung, kurswahl, Objektivität, wertlosigkeit, Ausbildung und Studium, ideal, Philosophie und Gesellschaft, Beruf und Büro

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bewertung