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Eigentümer von Gebäuden - neue Kosten(Gefahren) durch Asbest?

Hallo eine kleine Frage. Ich habe gehört das Eigentümer von immobilien zukünftig vor weiteren Schlamassel gestellt werden, die unsere Regierungen verbockt haben. Wir wir ja alle wissen wurde damals Asbest in nicht geringer Menge in allen möglichen Bereichen verbaut (und übrigens weiß man seit der Antike das das Zeug gefährlich ist ) : Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Fensterkitte, Farben etc. Die TRGS519 regelt hierzu einiges. Nun habe ich gehört das man wieder neue Kosten/Hürden auf Eigentümer von Immobilien umschlagen will und ich hätte gerne mal ein Update zur Richtigkeit. Soweit ist noch nix fix aber soweit ich gehört habe (und teilweise bereits jetzt aktiv):

  • Glaubt dein Mieter da ist Asbest in der Bude hast du die Pflicht diesen aufzuklären. Kannst du das nicht, machst du dich strafbar. Kannst du das nicht, hast du die Pflicht, entsprechende Maßnahmen durchzuführen (Gutachter Asbest für ordentlich Geld). Das gilt auch dann, wenn dein Mieter meint in Eigenregie für eine Miet(!!!)wohnung irgendwelche Umbaumaßnahmen durchzuführen. Übrigens glaube ich auch, dass das grundsätzlich gilt, allein schon, da durch das Einschlagen eines Nagels in die Wand Fasern freigesetzt werden können. Außerdem kann der Mieter Mietminderung durchsetzen.
  • Verkaufst du deine Immobilie, musst du darauf aufmerksam machen, dass dort Asbest ist. Ist die Immobilie also vor 1993, besteht grundsätzlich diese Pflicht. Ich frage mich an dieser Stelle, ob das nicht als Info bereits ausreicht, denn es ist doch allgemein bekannt, dass früher Asbest verbaut wurde ?! Was meint ihr hierzu?
  • hinzukommen soll die grundsätzliche Pflicht Asbestfreiheit bescheinigen zu können , stimmt das? Das würde ja dann theoretisch auf alle Gebäude vor 93 zukommen. Alle Immobesitzer wären dann in den Arsch gekniffen :D

Die große Preisfrage:

Nebst allen diversen anderen Dingen, die man sich geühlt wöchentlich ausdenkt: Sind Eigentümer älterer Bestandsimmobilien / Handwerker in den Arsch gekniffen ? Ich glaube kaum, dass ein TRTGS519 Schein eines Handwerkers diesen automatisch zur Evaluierung von Asbestbuden befähigt (maximal wird es ihn etwas näher dahin bringen).

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Beton/Kaliwasserglaß?

Hallo zusammen, ich bin am verzweifeln.

Kurze Info zu unserem Problem:

wir haben im Garten eine lange Mauer. An diese Mauer haben wir Kunstfelsen aus Beton modeliert. Das hat auch super gekappt.

Mein Mann dachte da es im Aussenbereich ist versigeln wir unsere Beton Kunstfelsen mit Kaliwasserglaß. Damit der Beton gegen Feutigkein usw geschützt ist.

Also habe ich jetzt unsere Felsen mit dem Wasserglaß ( durchsichtig) versiegelt. Wir haben den Kanister im Internet bestellt und es unverdünnt auf die Felsen aufgetragen.

Nun wollten wir den Felsen noch etwas Farbe verleihen. Wir haben sie nun mit Acryl Lack für aussen gestrichen. Jedoch hält die Farbe nicht.

Nach einem Tag durchtrocknen der farbe löst sich diese TEILWEISE von den Felsen als ich mit dem Gartenschlauch drüber gespritzt habe. Sie blättert grade teilweise ab und der betonfels kommt darunter wieder hervor.

Liegt es am Wasserglas das die Farbe nicht hält ? Wo liegt das problem? Was haben wir falsch gemacht? Die Dame im Bauhaus dachte es liegt am wasserglaß. Das dieser den Beton versiegelt hat und nun darauf keine farbe mehr hält. Egal welche wir beutzen würden. Ich finde aber im Internet keinerlei infos das man Kaliwasserglaß nicht überstreichen kann.

Könnt ihr uns helfen? Was sollen wir nun tun. Wir möchten sie unbedingt farblich dem Garten anpassen. Daher wollen wir sie auf keinen Fall so lassen wie es jetzt ist.

Lg Jessi

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