Verjährt Schwarzarbeit auf der Baustelle?
Folgende Situation:
Auf einer Baustelle arbeitet ein Handwerker (normales Unternehmen), die Baustelle wird jedoch nie fertig. Am Ende stellt er eine Rechnung, die ungefähr 4 mal höher ist, als der Preis, den er für die Arbeiten verlangt hätte, wenn es fertig geworden wäre.
Es stellt sich heraus, dass der Handwerker keine Zulassung hat, die Arbeiten (Elektro, Klempner, Maurer) auszuführen. Eine Eintragung in der Handwerksrolle ist nicht vorhanden, somit hätte der Auftraggeber das Recht, den ursprünglichen Vertrag für nichtig zu erklären.
Deshalb die Fragen:
1) innerhalb welcher Zeit und ab welchem Zeitpunkt kann man einen solchen Vertrag gerichtlich angreifen? Verjährt so etwas?
2) Was ist wenn zwischenzeitlich ein Mahnbescheid beantragt wurde, aber binnen 6 Monaten keine Begründung erfolgt ist. Kann man danach erneut einen Mahnantrag / Klagverfahren eröffnen oder ist das dann verwirkt?