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Ich wollte bei einer Voba einen Nachweis über eine getilgte Baufinanzierung einholen. Könnte diese Bank das ausnutzen und das Geld nochmal von mir erzwingen?

Ich habe ein Riesen Problem: Das Jobcenter verlangt ALLE Kontoauszüge der letzten 3 Jahre (weil da ein Haus verkauft wurde). Jetzt ist aber das Problem, dass mir meine damalige Bank 3 Monate nach Geldeingang gekündigt hatte und ich seitdem bei der Postbank bin. Allerdings ist damals direkt mit dem Zahlungseingang eine Baufinanzierung, welche auf das verkaufte Haus lief, verrechnet worden (ich glaube, 50.000 €), sodass dieser Betrag jetzt nicht mehr nachweisbar ist, was damit passiert ist. Und die Bank, die mir das Konto gelöscht hatte, kann die Kontobewegungen nicht mehr rekonstruieren, weil ausgerechnet hier die 10 Jahre Archivierungsfrist nicht griff.

Jetzt habe ich nur noch eine Chance, indem ich bei meinem damaligen Kreditgeber einen Nachweis einhole, dass diese Bank ihr Geld zurück bekommen hat.

Allerdings ist mir da etwas anderes eingefallen: Könnten die die Situation ausnutzen und dann einfach nochmal das Geld von mir verlangen? Eigentlich dürfte das nicht möglich sein, da ich ja nachweisen kann, dass ich das Haus verkauft habe, was ohne diese Grundschuldlöschung gar nicht möglich gewesen wäre....oder etwa doch? Ich kenn mich da nicht aus. Kann mir da jemand bitte einen Tipp geben?

Danke

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Erbstreit - kann die Bank zur Auskunft gezwungen werden?

Guten Tag,

das Guthaben auf dem Bankkonto meines inzwischen verstorbenen Vaters wurde ohne meine Zustimmung (einziger Erbe) von dessen Freundin auf ihr eigenes Konto transferiert und das Konto auf ihren Namen umgeschrieben. Dies erfolgte nach dem Tod meines Vaters. 

Hierzu muss man wissen:

Auf Basis einer gleichberechtigten Vorsorgevollmacht (Gültigkeit über den Tod hinaus) war es rechtlich möglich möglich so und maximal bis hierhin zu handeln. Dies erfuhr ich jedoch erst zeitversetzt, siehe unten.

Mir steht als Erbe dieses Guthaben zu. Die Freundin verweigert mir sämtliche Auskünfte und ist generell nicht kooperativ. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bank meines Vaters, trotz Sterbeurkunde und Bestattungsrechnungen auf meinen Namen, einen Erbschein verlangte, um a) mir das Konto zu übertragen und b) überhaupt Kontoauszüge zu senden. Auch das ist basierend auf den Bank AGB's konform. ✔️

Nachdem ich den Erbschein dann endlich zur Bank senden konnte, antwortete mir die Bank lapidar, dass die Freundin meines Vaters das Guthaben und den Besitz auf sich übertragen, habe. Zudem sei dadurch der Nachlass abgewickelt und ich möge mich für weitere Auskünfte an den neuen Besitzer des Kontos wenden... 

Hieraus ergibt sich für mich folgender Komplex:

Kann die Bank verpflichtet werden, mir als Erbe Auskünfte (Kontoauszüge) bis zur Übernahme des Kontos der Freundin zu erteilen? 

Falls nein, müsste ich zwecks Geltendmachung etwaiger Guthabenansprüche die Freundin verklagen? 

Ich möchte mit diesem Geld meine Schulden begleichen, die mir im Rahmen der Bestattung entstanden sind. Selber verfüge ich nur über geringe Mittel.

Mir ist klar, dass die Antwort hierzu nur grob und generell ausfällt, sowie dass durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen, eine völlig andere Sacheinschätzung erfolgen kann. Auch wird eine hier stehende Antwort aller Voraussicht nach, den Weg zum Anwalt nicht ersetzen. Jeder Hinweis hilft mir.

Vielen Dank und freundliche Grüße 

Erbrecht, Familienrecht, Banking, Bankkonto, Konto

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