Hallo Liebe Gute Frage-Experten,
im November habe ich bei einem Händler einen Gebrauchtwagen erworben, dieser wurde mir mit Tüv und HU neu übergeben.
Nun ist es so dass die Heizung im Auto nicht funktioniert, dies habe ich im Januar dem Verkäufer gemeldet dieser hat das Auto jetzt in der dritten Woche bei sich um es zu reparieren.
Er sagte allerdings dass er keine Garantie mit Angeboten hat und das aus Kulanz macht. Er findet den Fehler nicht und hat auch einfach ein Teil eingebaut ohne mit zu sprechen. Jetzt findet er desweiteren nicht den Fehler und wir warten, warten und warten.
Nun aber zur eigentlichen Frage, durch die festgelegte Gewährleistung im Kaufvertrag bin ich eigentlich der Meinung dass ich weder die Teile noch die Arbeit bezahlen muss ? Da unter 6 Monate und keine Beweispflicht dass dieser Fehler nicht schon vorher da gewesen wäre ?
Wie sieht ihr das ?