Ausbildungsvertrag – die besten Beiträge

Kein Urlaubanspruch mehr in der Ausbildung?

Hallo,

Ich bin nun seit 01.09. diesen Jahres als Azubi bei der Deutschen Post angestellt. Davor habe ich bereits ein Jahr als ganz normaler Zusteller bei der Post gearbeitet. Dieser Vertrag ist dann zum Übergang in die Ausbildung, also zum 31.08. ausgelaufen. Nun hätte ich meine erste Woche Urlaub in den kommenden Herbstferien. Jetzt wurde mir aber kurzfristig mitgeteilt, dass ich meinen Jahresurlaubsanspruch bereits verbraucht hätte, obwohl ich während meines letzten Vertrages wöchentlich mehrfach gefragt habe, wie viel Urlaubstage ich noch bis 31.08. hätte und habe diesen dann genehmigt bekommen und auch genommen. Nun soll ich arbeiten. Eventuell waren es bis 31.08. gesehen zu viele Urlaubstage. Allerdings habe ich das zu dem Zeitpunkt nicht überprüft, sondern auf den bekommenen Urlaub vertraut.

Nun zu meiner Frage.

Selbst wenn ich zu viel Urlaub genommen hätte, gibt es doch kein Recht diese dann auf meine Ausbildung zu übertragen, bzw. hätte man mir das mindestens vorher mitteilen müssen. Da es doch aber ein neuer Vertrag bzw. ein komplett neues Arbeitsverhältnis ist, stehen mir doch meine üblichen, normalen 10 Urlaubstage dieses Jahr zu, oder? Da spielt es doch überhaupt keine Rolle was davor war. Da liegt der Fehler doch eher beim Arbeitgeber, welcher mir zuvor zu viel Urlaub genehmigt hatte.

Mit freundlichen Grüßen

Adrian

Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ausbildungsvertrag, Urlaubsanspruch

Packe psychisch Arbeit in Ausbildung nicht mehr?

Seit einem Jahr geht es mir psychisch nicht mehr gut, wenn ich zur Arbeit gehe. Mir werden immer mehr Aufgaben aufgedrückt, die nichts mit IT zu tun haben. Es sind eher Aufgaben für Fachkraft für Lagerlogistik, Putzfrau, Kammerjäger oder Verwaltungsfachangestellte und diese Arbeiten machen mich psychisch kaputt. Hinzukommt, dass ich auch noch Ärger dazu bekomme und runtergemacht werde. Ich habe gefühlt in diesem Jahr wahrscheinlich nur 5 mal das gemacht, was mit IT zu tun hat. Wenn ich hingehe und nach Aufgaben frage, die was mit IT zu tun haben, dann sagt Chef ich soll mich zuhause damit befassen um für die Ausbildung was zu lernen.

Kann ich mich vom Betrieb befreien lassen und die Ausbildung schulisch fertig machen? Da läuft es notentechnisch sehr gut.

Vom Betrieb hab ich gar nichts gelernt, das hab ich mir selber beigebracht. Vom Betrieb hab ich nur gelernt wie man gar nicht mehr Schlafen kann und wie man sich in eine psychologische Behandlung stecken kann (ja da bin ich schon seit Juni 2024).

Ne echt jetzt. Mir wurde im Praktikum bevor ich meine Ausbildung in diesem Betrieb angefangen, gezeigt ich wäre da in Außendiensten und darf da Clients installieren und konfigurieren und heute ärgere ich mich in der Arbeit Waren zu sortieren, Kunden weitergeben an der Hotline (Ja, weitergeben an die die mehr können, weil mir ja nichts beigebracht wird, wie man selber das Problem löst), Kaffeemaschinen putzen, Maden aus Mülleimern entfernen und das gejaule von einem Mitarbeiter anhören, der sich komplett auf den Rücken der Azubis ausruht und dem man es nicht rechtmachen kann.

Ich habs noch ausgehalten, aber jetzt bin ich körperlich, psychisch und seelisch so kaputt von dem Betrieb. Ich finde es schade Aufhebungsvertrag zu machen, weil ich Einsen und Zweien in den IT-Fächern schreibe und das sogar "Freestyle ohne Lernen", weil ich ja das in der Schule gut lernen kann. Ich finde es echt schade, dass ich gar nichts technisches machen kann in dem Betrieb und dass ich diese Ordnungsaufgaben machen muss und nur noch Einläufe kassiere, weil ich halt eben Ordnungaaufgaben nicht kann, sondern eher die technischen.

Kündigung, Job, Ausbildung, Arbeitgeber, Karriere, Ausbildungsvertrag, Azubi, IHK

Was bedeutet § 14 Jahressonderzahlung?

Leider verstehe ich den Satz nicht so wirklich! Besonders Absatz 2.

Ich bin seit September im Arbeitsverhältnis, und bekomme etwa 1750€ Brutto !

Was dürfte ich im besten Falle bekommen ?

§ 14 Jahressonderzahlung

( 1 ) 1 Praktikantinnen/Praktikanten, die am 1. Dezember in einem Praktikantenverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. 2 Diese beträgt 95 v. H. des Entgelts (§ 8 Absatz 1), das den Praktikantinnen/Praktikanten für November zusteht.

( 2 ) 1 Der Anspruch ermäßigt sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Praktikantinnen/Praktikanten keinen Anspruch auf Entgelt (§ 8 Absatz 1), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 10) oder im Krankheitsfall (§ 11) haben. 2 Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate, für die Praktikantinnen wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Absätze 1 und 2 des Mutterschutzgesetzes kein Entgelt erhalten haben. 3 Die Verminderung unterbleibt ferner für Kalendermonate der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Anspruch auf Entgelt oder auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestanden hat.

( 3 ) Die Jahressonderzahlung wird mit dem für November zustehenden Entgelt ausgezahlt.

( 4 ) 1 Praktikantinnen/Praktikanten, die im unmittelbaren Anschluss an das Praktikantenverhältnis von ihrem Dienstgeber in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 01. Dezember noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis eine anteilige Jahressonderzahlung aus dem Praktikantenverhältnis. 2 Erfolgt die Übernahme im Laufe eines Kalendermonats, wird für diesen Monat nur die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt.

Arbeit, Ausbildung, Arbeitsrecht, Ausbildungsplatz, Ausbildungsvergütung, Ausbildungsvertrag

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