Ich habe einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragt. Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt.
Von meiner Vermittlerin wurde mir gesagt, damit vor Antragstellung zunächst eine Gewerbeanmeldung erforderlich sei, woraufhin ich das Gewerbe zum 01.04.2024 angemeldet habe.
Kurz nach dem Einreichen des Antrags im März habe ich dann Mitteilung erhalten, dass ich vom Arbeitslosengeld abgemeldet wurde.
Da ich noch nicht genug Aufträge habe, um meine Kosten zu decken, mache ich derzeit Schulden.
Meinen Fragen:
Müsste nicht ein nahtloser Übergang zwischen dem ALG und dem Zuschuss erfolgen?
Wird die Sache eventuell gezielt in die Länge gezogen? Um dann zu argumentieren, dass ich ja auch ohne diesen überleben konnte?
Und wenn der Zuschuss abgelehnt wird und ich mein Geschäft nicht weiterführen kann, habe ich dann überhaupt noch Anspruch auf ALG (hätte ab April noch 300 Tage Anspruch gehabt)?
Vielleicht kennt sich hier ja jemand mit der Sachlage aus, oder war selbst schon in der Situation.
Bin über jede Antwort dankbar.