Mir kam so ein Gedanke und ich fragte mich folgrndes:
Wenn man beispielsweise beschlossen hat, sein Studium, an einer Hochschule, abzubrechen und vom BAföG etwa 2 oder 3 Tausend Euro bekommen hat, wie ist es dann mit der Rückzahlung?
Z.B.: Man bricht sein Studium im 2. oder 3. Semester ab. Muss man die 2 oder 3 Tauend Euro de. BAföG Amt rückerstatten und wenn ja wie viel? Gibt es eine Rechenmethode und wenn nicht, wie oder wo kann man es dann herausfinden?
PS: Natürlich wird der Abbruch des Studiums, dem BAföG Amt mittgeteilt.
Ich bedanke mich im Voraus