Zahlt das Amt die Kfz Versicherung?

5 Antworten

Weder im ALG - 1 noch im ALG - 2 Bezug werden solche Aufwendungen übernommen.

Nur wenn man im ALG - 2 Bezug und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, also eine Aufstockung zum Lohn vom Jobcenter bekommt, besteht die Möglichkeit erhöhte notwendige nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen zusätzlich zu seinen Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll abzusetzen.

Bis zu 70 € im Monat muss man aber erst einmal selber einsetzen, diese bleiben nach Abzug der 30 € Versicherungspauschale, die in den 100 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen enthalten sind.

Wenn Du aber ALG - 1 beziehst und mit ALG - 2 aufstockst, kannst Du zumindest diese 30 € Versicherungspauschale absetzen, wenn nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen berücksichtigt werden.

Auch hier kann man meines Wissens noch zusätzliche Aufwendungen für die KFZ - Haftpflicht / Steuern geltend machen, wie auch Beiträge die man für eine eigene Altersvorsorge zahlen muss, diese muss aber staatlich anerkannt sein, so wie z.B. die Riester Rente.

Es würde also nichts übernommen, aber man könnte solche Aufwendungen ggf. zumindest teilweise von Einkommen in Abzug bringen, so hätte man dann am Ende weniger anrechenbares Einkommen und diese Kosten könnten dann zumindest indirekt und teilweise getragen werden.

Falls Arbeitslosengeld 2 bezogen wird: es gibt eine sog. Versicherungspauschale, die als Freibetrag zur Anwendung gebracht werden kann. Allerdings nur dann, wenn Einkommen vorhanden ist und wenn kein anderer Freibetrag darauf greift.

Einen diesbezüglichen Antrag kannst du sicherlich stellen. Ich kann dir allerdings sagen, daß du dir derart allerdings sparen kannst und warum? Weil die Chance auf Übernahme derartiger Kosten zu 99,999%+ vom Amt nicht übernommen werden!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, eher ein kleineres Auto mit weniger Versicherung.

Grundsätzlich kannst du auf alles einen Antrag stellen, bezahlt wird das jedoch nicht.