ALG I – die besten Beiträge

Muss ich der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, wenn ich mich arbeitSUCHEND aber noch nicht arbeitsLOS gemeldet habe?

Hallo zusammen. Ich habe folgende Frage: Wenn man sich aufgrund einer Kündigung von Arbeitgeberseite aus bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet hat (ist fristgerecht erfolgt, da das Ende der Beschäftigung der 31.07.2025 ist), muss man dann zu diesem Zeitpunkt der Agentur für Arbeit bereits für Maßnahmen, Jobangebote etc. zwingend zur Verfügung stehen oder ist dies erst der Fall ab dem Zeitpunkt, ab dem man sich arbeitslos meldet? Hintergrund ist: Man hat eine Kündigung zum 31.07.2025 bekommen, möchte aber aus privaten familiären Gründen die Meldung der Arbeitslosigkeit erst im Oktober 2025 vornehmen und den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 damit nach hinten verschieben, was ja möglich ist, wenn man die Frist für die ArbeitSUCHENDmeldung eingehalten hat. Für die Zeit zwischen Eintritt der Arbeitslosigkeit und der Meldung der Arbeitslosigkeit ist finanziell anderweitig gesorgt (auch für Krankenversicherung etc.). Da man sich nun arbeitsuchend gemeldet hat, wird man ja auch demnächst Vermittlungsvorschläge etc. von der Agentur für Arbeit erhalten. Ist man bereits dann verpflichtet, diese anzunehmen bzw. muss man der Agentur für Arbeit "zur Verfügung stehen" oder beginnt diese Pflicht erst mit der Meldung der Arbeitslosigkeit und anschließender Beantragung von Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, Arbeitsamt

Rat gesucht: Familienvater > Firmengründung und ALG?

Hallo liebe Community, einen frohen Ostermontag wünsche ich allen,

ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und werde nach deren Ablauf ALG1 beantragen (Firma bei der ich angestellt war, hat passenderweise während der Elternzeit die Grätsche gemacht und alle gefeuert). Als Familienvater möchte ich die Zeit und die finanzielle "Grundsicherung" durch das Arbeitslosengeld nutzen, um ein eigenes Unternehmen (GmbH) aufzubauen, ohne meine Familie direkt ins finanzielle Risiko zu stürzen.

Meine Frage an euch: Ist es überhaupt möglich, während des ALG1-Bezugs Gründer und/oder Inhaber einer GmbH zu sein? Hat jemand von euch damit Erfahrungen gemacht?

Nach einiger Recherche bin ich auf Folgendes gestoßen:

  • Es scheint eine 15-Stunden-Grenze für Nebentätigkeiten zu geben
  • Das monatliche Nettoeinkommen darf wohl 165 Euro nicht überschreiten
  • Es gibt offenbar einen "Gründungszuschuss", der beim Übergang in die Vollselbstständigkeit helfen kann, der inn Höhe dem ALG1 entspricht.

Ich stehe noch ganz am Anfang meiner Planung und möchte alles rechtzeitig und korrekt angehen. Wie lässt sich die Gründungsphase einer GmbH mit dem ALG1-Bezug vereinbaren? Muss ich der Arbeitsagentur jeden Schritt melden? Wie genau funktioniert der Übergang zum Gründungszuschuss?

Für jede Erfahrung, jeden Tipp und jede Warnung bin ich unendlich dankbar! Ich möchte unbedingt alles legal und transparent gestalten, aber gleichzeitig den bestmöglichen Weg für meine berufliche Zukunft und meine Familie finden.

Falls jemand selbst diesen Weg gegangen ist oder Freunde/Bekannte hat, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben - ich würde mich über euren Input sehr freuen!

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag euch allen!

Bild zum Beitrag
Arbeitslosengeld, selbstständig, ALG I, gmbh-gruendung

Sollte ich gegen das Jobcenter Klage einreichen?

Hallo, ich bräuchte mal einen Rat von euch...

Ich bin arbeitslos seit 1 Jahr und 7 Monate. Hat auch Gründe, also nicht einfach nur aus kein Bock-Einstellung.

Jetzt ist es so, dass ich seit Oktober 2024 versuche das Bürgergeld genehmigt zu bekommen, aber das Jobcenter versucht mich zu verarschen, was ich auch schwarz auf weiß beweisen kann. Ich hatte am Anfang der Arbeitslosigkeit ein Vermögen von ca. 35000 Euro. Ich habe alles eingereicht, was die verlangt haben, Ausweis, Kontoauszüge, Meldebescheinigung, etc...dann wurde behauptet ich hätte das und das nicht eingereicht obwohl ich belegen kann dass ich es eingereicht habe. Mittlerweile habe ich noch ca 20000 auf dem Konto. Nun wurde mein Antrag abgewiesen mit Begründung das Vermögen dürfte 15000 Euro nicht überschreiten. Es ist gesetzlich aber so dass im 1. Jahr des Bezugs man maximal 40000 Euro haben darf. Es steht sogar auf der Homepage des Jobcenters. Bedeutet, die versuchen zum wiederholten Mal mich zu betrügen. Ich werde jetzt einen Antrag auf Vorschuss stellen, der muss innerhalb 4 Wochen beantwortet werden.

Jetzt meine eigentliche Frage: Macht es Sinn anschließend eine Eil-Klage beim Sozialgericht einzureichen? Immerhin spielen die dieses Spielchen seit 7 Monaten und wie gesagt, laut Gesetz bin ich mit 20000 Euro deutlich unter der erlaubten 40000 im 1. Jahr des Bezugs.

Danke im voraus für eure Antworten.😊

Kündigung, Geld, Arbeitslosengeld, Minijob, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Grundsicherung, Hartz IV, Sozialamt, Sozialhilfe, Bürgergeld

Meistgelesene Beiträge zum Thema ALG I