Anspruch auf arbeitslosengeld?

1 Antwort

Wenn Du deinen alten ALG - 1 Anspruch verbraucht hast, musst Du um eine neue Anwartschaftszeit zu erfüllen wieder innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Sonst wäre dann das Jobcenter mit derzeit noch Bürgergeld für dich zuständig.