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Autounfall wer hat schuld, Einbahnstraße?

Hallo, ich hatte heute einen leichten Autounfall und wollte eure Meinung zu der Schuldfrage lesen.

Ich weiß das ist nicht sehr transparent übers Internet zu erklären, aber ich Versuch möglichst neutral und detailliert alles zu beschreiben.

Ich bin in eine Einfahrt zu einem McFit Studio rein gefahren, die gleichzeitig direkt zum Parkplatz von McFit führt. Diese Straße ist als Einbahnstraße gekennzeichnet und als ich da reingefahren bin, ist mir jemand aus der Einbahnstraße entgegen gekommen.

Ich war da noch nicht ganz im Parkplatz drin und die andere Person auch nicht ganz draußen, wir "trafen uns sozusagen in der Mitte"

Auf der anderen Seite stand auch das Schild " Verbot der Einfahrt", also da wo die andere Person rausgefahren ist. Dann kam es dazu, dass ich da gegen die Seite gestoßen bin.

Ich hab versucht zu bremsen, aber bin noch knapp und zum glück nur noch ganz leicht gegen das auto der anderen Person gekommen.

Die Polizei vor Ort hat mich vorerst als Verursacher des Unfalls eingetragen, da ich seitlich gegen ihr auto gekommen bin, obwohl ich eigentlich in die Einbahnstraße rein gefahren bin.

Sie sagten als Argumente, dass die Person da stand und geguckt hat ob ein auto kommt, ob sie da wirklich stand weiß ich nicht so recht, ich glaube sie ist noch gefahren aber das kann ich nicht beweisen, ich weiß aber das sie zu 3/4 hinter dem Schild war als es zum Unfall kam, wenn sie nur gucken wollte ob ein auto kommt, dann hätte sie doch vor dem Schild stehen müssen...

Dann meinte der Polizist er sei sich nicht sicher ob die Einbahnstraße da auch wie sonst gilt, da dass ja ein Parkplatz ist und keine Straße, aber nach meinen Recherchen gilt auch auf Parkplätzen die STVO.

Die Frau behauptete ich sei auch zu schnell gefahren, dass ist auch etwas schwierig, da glaube ich sei ca bei 10 km/h gewesen, aber dass kann ich kann ich nicht genau einschätzen. Sie kann auch behaupten was ihr passt, am ende bin ich nur sehr leicht gegen ihr auto gekommen, was bedeutet ich war davor jetzt auch nicht so schnell wie sie behauptet, aber wie gesagt da bin ich selber unsicher, vom Gefühl her bin ich ganz normal gefahren.

Was ist eure Meinung zum Fall ?

Unfall, Recht, Einbahnstraße, Auto und Motorrad

Ist es verboten, in einer Einbahnstraße rückwärts seitlich einzuparken?

Also es geht um folgende Situation: Ich war in Darmstadt (spielt das eine Rolle? Ich weiß es nicht...) und parke mein Auto in einer Einbahnstraße seitlich am rechten Rand auf markierten Parkplätzen in Fahrtrichtung. Sollte ja eigentlich kein Problem sein oder?

Allerdings kam, nachdem ich eingeparkt habe und gerade ausgestiegen bin, eine Parkscheinkontrolleurin auf mich zu und sagt zu mir ungefähr folgendes:

"Sie haben wohl noch nicht lange ihren Führerschein..."

Ich bin achtzehn Jahre alt und habe ihn seit Juli diesen Jahres, also noch nicht lange.

Daraufhin sagte sie:

"Wie sie wissen sollten, ist es in Einbahnstraßen nicht erlaubt entgegen der Fahrtrichtung zu fahren."

Dann habe ich gesagt, dass ich ja nur einparken wollte und hinter mir kein Auto war oder irgendjemand durch mein Einparken verhindert wurde. Ich bin auch nur soweit zurück gefahren wie zum Einparken nötig, also ich bin jetzt nicht 15 Meter zurück gefahren um in eine andere Parklücke zu kommen o.Ä.. Außerdem meinte sie am Ende, dass sie "nochmal ein Auge zudrücken würde"... Deshalb denke ich nicht dass es für mich irgendwelche Folgen hat oder sie das an die zuständige Stelle weitergegeben hat, aber mich würde trotzdem interessieren ob an ihrer Aussage was dran ist oder ob sie das nur aus "Langeweile" gemacht hat?

Ich hänge nochmal ein Bild an von dem ungefähren Standort und eine "kleine Skizze" (ich entschuldige mich jetzt schon für meine Zeichenkünste). Das weiße Rechteck soll mein Auto vor dem Einparken darstellen, der Pfeil ist der Weg den ich rückwärts in die Parklücke zurück gelegt habe und das rote Rechteck ist dann die Parkposition meines Autos.

Schönen Abend und Danke schonmal für die Antworten!

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Auto, KFZ, Recht, Führerschein, Autofahren, Probezeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Einbahnstraße