Autounfall wer hat schuld, Einbahnstraße?
Hallo, ich hatte heute einen leichten Autounfall und wollte eure Meinung zu der Schuldfrage lesen.
Ich weiß das ist nicht sehr transparent übers Internet zu erklären, aber ich Versuch möglichst neutral und detailliert alles zu beschreiben.
Ich bin in eine Einfahrt zu einem McFit Studio rein gefahren, die gleichzeitig direkt zum Parkplatz von McFit führt. Diese Straße ist als Einbahnstraße gekennzeichnet und als ich da reingefahren bin, ist mir jemand aus der Einbahnstraße entgegen gekommen.
Ich war da noch nicht ganz im Parkplatz drin und die andere Person auch nicht ganz draußen, wir "trafen uns sozusagen in der Mitte"
Auf der anderen Seite stand auch das Schild " Verbot der Einfahrt", also da wo die andere Person rausgefahren ist. Dann kam es dazu, dass ich da gegen die Seite gestoßen bin.
Ich hab versucht zu bremsen, aber bin noch knapp und zum glück nur noch ganz leicht gegen das auto der anderen Person gekommen.
Die Polizei vor Ort hat mich vorerst als Verursacher des Unfalls eingetragen, da ich seitlich gegen ihr auto gekommen bin, obwohl ich eigentlich in die Einbahnstraße rein gefahren bin.
Sie sagten als Argumente, dass die Person da stand und geguckt hat ob ein auto kommt, ob sie da wirklich stand weiß ich nicht so recht, ich glaube sie ist noch gefahren aber das kann ich nicht beweisen, ich weiß aber das sie zu 3/4 hinter dem Schild war als es zum Unfall kam, wenn sie nur gucken wollte ob ein auto kommt, dann hätte sie doch vor dem Schild stehen müssen...
Dann meinte der Polizist er sei sich nicht sicher ob die Einbahnstraße da auch wie sonst gilt, da dass ja ein Parkplatz ist und keine Straße, aber nach meinen Recherchen gilt auch auf Parkplätzen die STVO.
Die Frau behauptete ich sei auch zu schnell gefahren, dass ist auch etwas schwierig, da glaube ich sei ca bei 10 km/h gewesen, aber dass kann ich kann ich nicht genau einschätzen. Sie kann auch behaupten was ihr passt, am ende bin ich nur sehr leicht gegen ihr auto gekommen, was bedeutet ich war davor jetzt auch nicht so schnell wie sie behauptet, aber wie gesagt da bin ich selber unsicher, vom Gefühl her bin ich ganz normal gefahren.
Was ist eure Meinung zum Fall ?
5 Antworten
Hi, beim Unfall auf einem Parkplatz geht es oft 50/ 50 aus, da dort gegenseitige Rücksichtnahme gilt.
Das könnte auch hier zutreffen. Du als 01 bist in ein stehendes Auto reingefahren, die 02 wollte verkehrtherum rausfahren. Ihr habt beide was falsch gemacht.
Mit der Geschwindigkeit würde ich übrigens nix zugeben. Du bist Schrittgeschwindigkeit gefahren und fertig. Soll sie Dir das Gegenteil beweisen.
Am besten, Du meldest den Unfall Deiner Versicherung. Dann einigen sich die Versicherungen. Wenn Du Rechtschutz hast, kannst auch einen Anwalt beauftragen.
Nun ja, es ist so dass das privates Gelände ist . Die Vorfahrt regelt sich nach gegenseitiger Rücksichtsnahme. Die Beschilderung Einbahnstraße gilt mehr dem flüssigen verkehrsablauf. Die Polizei ist bei der Urteilsfindung der StVO außen vor. Dass sie erschienen ist, ist Glückssache. Also da wirst du mit 50:50 wohl dabei sein.
Ändert sich was daran, dass da auch andere Läden sind, also nicht nur das Studio? Da kann ja theoretisch jeder einfach rein gehen, wieso ist das nicht öffentlich?
Allgemein zugänglich heißt nicht dass die StVO auf privatem Gelände gilt.
Ok verstehe, danke aber auf Parkplätzen müsste sie doch gelten oder ?
Nein privatgelände. Z. B. Vorfahrt bei Edeka Parkplatz ist nicht.
.... Parkplatzschäden sind doch ausgeurteilt, wie oft noch soll der BGH sich kümmern?
Wenn beide fahren, wird geteilt, fährt einer gegen ein stehendes Fahrzeug, zahlt er alleine.
Viel Glück.
Das war aber eine Kurve, ich hab sie so spät gesehen, dass ich nicht rechtzeitig handeln konnte.. Es darf ja wohl nicht sein das die Person einfach das Verbots schild missachtet und weil sie da stand keine schuld kriegt.
Sie saß ja schon im auto und hat das schild halb überquert, nur stand sie beim Aufprall, bzw ich glaube sie hat geguckt ob da was kommt und ist deswegen nochmal stehen geblieben.
... wer nichts sieht und trotzdem einfach fährt, weil Sonne blendet oder so, bekommt bei uns die doppelte Strafe!
Stehe zu Deinem Fehler und sei froh, dass es nicht eine Mutti mit Kind samt Kinderwagen war, die Du übergerollert hast.
OMG was geht bei dir ab? Sie ist die Einbahnstraße rausgefahren ! Da kannst du mir erzählen was du willst, dass darf man nicht, sonst machst du deine Sache ziemlich umprofessionell !
Das mit nichts sehen war auch nicht so gemeint, ich hatte klare Sicht, aber sie konnte nicht sehen und niemand kann da sehen dass da ein auto kommt, deswegen ist diese Straße auch als Einbahnstraße gekennzeichnet, damit sowas nicht passiert. Ich meinte das so, dass ich keine zeit zum reagieren hatte, da es sich um eine kurve handelte.
und was soll dieses übergerollt? ich bin leicht da gegen gestoßen, hab eine Vollbremse gemacht, war mich nicht mal sicher ob ich sie überhaupt getroffen habe als ich im Fahrzeug saß.
Wieso sind alle direkt gegen mich?
... wieso das denn?
Laut Frage weißt Du nicht, ob sie gefahren oder gestanden ist. Das ist das Problem, nichts anderes. Du hast sie nicht einmal gesehen, das kommt noch obendrauf!
Sieht doch sigar die Polizei so, so jedenfalls Deine Frage!
Ich weiß ja was du meinst, aber gilt das auch wenn das bei der Einfahrt in einer Einbahnstraße passiert, ich meine die andere Person durfte sich da ja gar nicht aufhalten und das aus gutem Grund, dort sieht man kein entgegen kommendes Fahrzeug
Sehe ich dass richtig dass sie vom Privatgelände auf die öffentliche Straße fahren wollte auf der du gefahren bist?
Dann isses eine ganz klare Sache da sie dir die Vorfahrt genommen hat. Von einer Einfahrt aus auf die Straße zu fahren bedeutet immer dem fließenden Verkehr Vorfahrt zu gewähren.
Ja so ist es, aber wieso wird das als Privatgelände gesehen? Da kann ja theoretisch jeder rauf
Selbstverständlich gelten Schilder auch auf privaten Geländen!
Neulich hat die Polizei einen Autofahrer verwarnt, der trotz Verbotsschild auf einen Parkplatz gefahren ist.
Wenn deine Unfallgegnerin gegen die Einbahnstraße gefahren ist, bekommt sie mindestens eine Teilschuld.
Wenn selbst die Polizei die Sachlage nicht einschätzen kann, wird das wohl eine Sache für einen Anwalt.
Das habe ich gefunden:
"Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Also auf Straßen aller Art, aber auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Hinweisschild „Hier gilt die StVO“ aufgestellt ist oder fehlt."
Allein der Umstand, dass es sich bei der Örtlichkeit um einen Parkplatz eines Einkaufsmarktes handelt, lässt einen sicheren Schluss auf dessen „Öffentlichkeit“ nicht zu. Für eine Verurteilung wegen einer im öffentlichen Verkehr begangenen Ordnungswidrigkeit muss das Urteil weitere Feststellungen enthalten, beispielsweise, ob der Parkplatz ein Privatgrundstück ist, ob dieses mit einer Schranke gesichert ist, ob diese funktionsfähig war und nur von Kunden des Einkaufzentrums und damit zu den Öffnungszeiten betätigt werden kann und ob das Parkplatzgelände mit Wissen und Duldung der Firma auch zu anderen Zwecken benutzt wird.
Ok das ist interessant, ich denke da dort mehrere Läden neben dem Studio waren, wird das schon als öffentlicher Ort gelten, aber das behalte ich im Hinterkopf
Ich hab auch das dazu gefunden: Kürzlich hat sich der BGH in einem Verfahren wegen eines räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer dazu geäußert. Ein öffentlicher Verkehrsraum liegt allgemein dann vor, wenn die betreffende Verkehrsfläche ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird, wobei es auf Eigentums- oder Widumgsverhältnisse gerade nicht ankommt.