Wurde mein Vater angezeigt?

15 Antworten

Das erhöhte Beförderungsentgelt war die zivilrechtliche Seite des Ganzen. Dss hier betrifft den strafrechtlichen Teil.

Ich würde davon ausgehen, dass das Verfahren bei einem Ersttäter wegen geringer Schuld eingestellt wird. Sollte es sich jedoch bereits um eine wiederholte Schwarzfahrt handeln, sind strafrechtliche Konsequenzen nicht auszuschließen.

'Ticket verloren' heißt nun mal: ohne gültigen Fahrschein. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

CleverRemo  05.04.2024, 09:46

Er hat sein Ticket nicht verloren sondern vergessen. Er kann zum Busunternehmen gehen und nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer Fahrkarte war. Das ist gängige Praxis bei Abo Besitzern, die gerne mal vergessen, am Monatsanfang ihre neue Monatskarte in die Rasche zu stecken.

Er braucht weder Strafe zahlen noch kann eine Anzeige eingeleitet werden

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RobertLiebling  05.04.2024, 09:48
@CleverRemo

Fragesteller schreibt dazu (in einem Kommentar weiter unten):

Er hat die Karte aber eben nicht mehr. Entweder irgendwo vergessen oder verloren

Und einen Kaufnachweis gibt es angeblich auch nicht.

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Inkognito-Nutzer   05.04.2024, 09:59

Ähnliches ist ihm kurz vor Corona, also etwa 2019, auch passiert. Zählt das dazu?

Wie sollten wir uns jetzt verhalten? Alles wahrheitsgemäß schildern oder keine Aussage, möchte nicht dass er jetzt noch extra was zahlen muss

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RobertLiebling  05.04.2024, 10:05
@Inkognito-Fragesteller

Wenn's damals auch schon eine Anzeige gab, wäre diese zumindest aktenkundig. Dann dürfte er dieses Mal nicht mehr auf den Bonus für Ersttäter hoffen.

Die Tatsache, dass dein Vater ohne Fahrschein angetroffen wurde, dürfte schwerlich zu bestreiten sein. Ihr könntet durch wahrheitsgemäße Schilderung des Vorfalls versuchen, die vorsätzliche Tatbegehung zu bestreiten: er hat den Bus betreten im Wissen, im Besitz der erforderlichen (Monats-)Karte zu sein.

Unten schreibst du, dass das auf dem Dorf passiert sei. Besteht nicht die Möglichkeit, dass sich der Busfahrer, der ihm die Fahrkarte verkauft hat, an deinen Vater erinnert?

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Inkognito-Nutzer   05.04.2024, 10:09
@RobertLiebling

Die Möglichkeit besteht natürlich. Ich kenne aber den Busfahrer nicht. Der Vorfall passiert am 22. März, also gegen Ende des Monats. Problem 1 wäre ob mein Vater sich an den Busfahrrer erinnert. Problem 2 ist ob der Busfahrer sich nach 22 Tagen und hunderten verkauften Tickets an meinen Vater erinnert.

Aber auch eine andere Frage, können die denn nicht auf Kameras bei anderen Tagen nachgucken, wo er sein Ticket im März gezeigt hat?

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RobertLiebling  05.04.2024, 10:12
@Inkognito-Fragesteller

Keine Ahnung, ob und ggf. wie lange die Aufnahmen gespeichert werden.

Aber das könnte man sicherlich auch in der Stellungnahme zur Anzeige unterbringen, dass mit der 'problematischen' Monatskarte Fahrten an folgenden Tagen stattfanden: ...

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Inkognito-Nutzer   05.04.2024, 10:15
@RobertLiebling

Könnte man auch nochmal mit dem Busbetrieb Kontakt aufnehmen? Das erhöhte Beförderungsentgelt wurde ja bezahlt, könnte man da auf das Zurückziehen der Anzeige hoffen? Oder sollte man das eher nicht machen

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RobertLiebling  05.04.2024, 10:18
@Inkognito-Fragesteller

Dort könntest du höchstens nach der Speicherung der Kameraaufnahmen fragen.

Mehr würde ich da nicht unternehmen.

Nein, ich würde wie oben dargelegt daran arbeiten, den Staatsanwalt davon zu überzeugen, dass im subjektiven Tatbestand der Vorsatz fehlte.

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Inkognito-Nutzer   06.04.2024, 17:21
@RobertLiebling

Was wäre dann in dem Fall das beste? Wie du sagst, alles so wie hier schildern und hoffen, dass der Staatsanwalt das Ganze einstellt? In dem Brief kann mein Vater auch eine dieser Optionen anzukreuzen:

▪︎ Ich gebe die Straftat nicht zu

▪︎ Ich möchte mich nicht äußern

▪︎ Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden

Weißt du außerdem, wie hoch die Geldstrafe bei nicht Einstellung oder die Geldauflage in der letzten Option wäre?

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Ja - das sieht danach aus.....dein Vater äußert sich zu dem Vorfall - schreibt auf jeden Fall rein, dass er im Besitz einer gültigen Fahrkarte war, sie jedoch nicht mitgeführt hat und sucht diese (oder wenigstens irgendeinen Nachweis, dass er eine besitzt - Kundennummer, vllt einen Kontoauszug mit ner Überweisung - irgendwas) und teilt auch mit, dass das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt wurde.

Ne Strafanzeige fürs "Erschleichen von Leistungen" setzt i.R. Vorsatz voraus, was in diesem Fall nicht gegeben war

Aber er muss auf jeden Fall auf den Brief fristgerecht antworten

CleverRemo  05.04.2024, 09:47

Er kann die Strafe auch zurück verlangen, da er zum Zeitpunkt der Konzrolle ein Ticket hatte.

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Das Verkehrsunternehmen hat gegen deinen Vater Anzeige erstattet. Die Polizei fordert nun seine Stellungnahme hierzu.

Wenn man seine persönliche Zeitkarte lediglich vergessen hatte, kann man sich gegen den Strafvorwurf meines Erachtens gut wehren, in dem man genau diesen Umstand schildert. Es fehlt dann zumindest schon einmal die Vorteilsabsicht. Auf Verlangen kann man der Polizei dann sicher auch die Fahrkarte (oder notfalls den Zahlungsbeleg) vorzeigen.

Was mich aber wundert: Wenn man lediglich seine persönliche Zeitkarte vergessen hat, zahlt man im Normalfall keine 60 oder 65 Euro, sondern zeigt die Zeitkarte im Regelfall innerhalb einer bestimmten Frist vor, um dann nur noch eine Bearbeitungsgebühr entrichten zu müssen. (Wurde vielleicht die erste Frist versäumt?)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Inkognito-Nutzer   06.04.2024, 20:12

Hallo, das Ticket konnte er bis jetzt nicht wieder finden. Eine Quittung oder ähnliches gibt es nicht, da in seinem Dorf das Ticket direkt bei dem Busfahrer gegen ausschließlich Bargeld gekauft wird

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MW1965  06.04.2024, 20:29
@Inkognito-Fragesteller

Genauso müsst ihr das der Polizei schildern. Vielleicht kann dazu noch irgendjemand bestätigen, dass dein Vater in letzter Zeit eine Zeitkarte gekauft oder besessenen hat?

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Ja er wurde angezeigt.

Da ihr die karte nicht finden könnt und keinen Nachweis über den kauf der Karte habt, wird es wohl als schwarzfahren gewertet.

(alte karten, das er "immer" die karte kauft, habt ihr vermutlich auch nicht).

Muss er eben durch.

um das zukünftig zu verhindern, vielleicht mal schauen ob ihr auf das 49€ ticket wechseln könnt und das per Bankeinzug, dann habt ihr wenigstens ne Rechnungsnummer für zukünftige versehen.

Davon geht die Welt nicht unter und es ist eben der Preis wenn man sein Zeug verliert.

Inkognito-Nutzer   05.04.2024, 10:01

49€ Ticket gibt es in seinem Dorf nicht als Karte sondern nur noch digital. Ein Handy kann er sehr schwer bedienen, wird die App nicht mal finden können.

Aber was sollte er jetzt machen? Wahrheitsgemäß alles schildern oder keine Aussage?

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csor77  05.04.2024, 10:37
@Inkognito-Fragesteller

Keine ahnung ob man irgendwo noch das 49€ ticket als Chipkarte bekommen kann, wichtig wäre ja auch das es von seinem Busverbund aktzeptiert wird und natürlich ob der Preis in Relation steht.
Vielleicht bietet sein Verkehrsverbund auch ein Abomodell an wo sie ihm die Monatskarte zuschicken und er per Bankeinzug/überweisund zahlt, das wäre ja auch ein nachträglicher nachweis das er zwar ohne physischen Fahrschein unterwegs ist, aber halt bezahlt hat (10€ bei verlust also).

Zukünftig jeden Monat die Fahrkarte nach dem kauf einmal mit dem Handy fotografieren, ist kein guter Beweis, aber ein gutes indiz das er die Wahrheit über den Kauf sagt.

Was das beste ist, keine Ahnung.
Das kann ein Anwalt besser sagen, gegen Gebühr.

Meinem Bauchgefühl nach würde ich einen ehrlichen Brief schreiben,
die Begleitumstände näher erläutern, anerkennen das der verlorene Fahrschein ihn eben zum unfreiwilligen Schwarzfahrer gemacht hat und um Entschuldigung sowie Rücknahme der Anzeige bitten. Den Brief halt an den Verkehrsverbund und ggf Polizei damit das Verfahren nicht unnötig verzögert wird. Das ist für manche ja auch eine zusätzliche Belastung.
Oder halt Anwalt nehmen, Akteneinsicht verlangen, Wiederspruch,
vielleicht als Ersttäter mit ner eidesstattlichen Versicherung das er einen Fahrschein hat, aber nicht wieder findet.
Am Ende zahlt man dann vielleicht mehr an den Anwalt, aber ist diesmal mit der weißen Weste davon gekommen. Bis zum nächsten mal.

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MW1965  06.04.2024, 20:36
@Inkognito-Fragesteller

Da sollte man meines Erachtens eher die Wahrheit schildern, zumindest glaube ich nicht, dass man damit hier etwas verderben kann.

Das 49-EUR-Ticket muss man ja nicht beim ortsansässigen Verkehrsunternehmen kaufen und eine Vielzahl von Verkehrsunternehmen bietet es auch als Chipkarte an.

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Inkognito-Nutzer   06.04.2024, 22:09
@MW1965

Dürfte ich fragen, woher du das weißt bzw auf Basis von was du das empfiehlst?

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MW1965  07.04.2024, 00:27
@Inkognito-Fragesteller

Das 49-EUR-Ticket habe ich selbst auf Chipkarten-Basis.

Das Schwarzfahren allein reicht gemäß § 265 a StGB schon für Geldbuße oder Gefängnisstrafe aus. Wenn dein Vater oder du den Vorwurf des Schwarzfahrens nicht entkräften oder unglaubwürdig machen kann, ist die Polizei/Staatsanwaltschaft also in jedem Fall verpflichtet, den Fall an das zuständige Gericht weiterzuleiten.

Mit anderen Worten: Ohne entlastende Aussage ist dein Vater gemäß § 265 a StGB von einem Richter wegen Schwarzfahrens zu bestrafen. Mit entlastender Aussage kann dein Vater möglicherweise um eine Bestrafung drumherum kommen; dann könnte der Richter oder vorher schon die Polizei/Staatsanwaltschaft die Sache einstellen.

Natürlich kannst du auch jetzt schon einen Rechtsanwalt deines Vertrauens aufsuchen.

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Inkognito-Nutzer   07.04.2024, 00:48
@MW1965

Musste für die Anklage nicht bewiesen werden, dass er vorsätzlich ohne Ticket in den Bus eingestiegen ist?

In dem Brief hat er die Möglichkeit die Option auszuwählen, dass es dafür wäre, dass das Verfahren gegen Geldzahlung eingestellt wird. Sollte man das in dem Fall lieber tun?

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MW1965  07.04.2024, 15:12
@Inkognito-Fragesteller

Unter einem Link der Anwaltsauskunft finde ich folgende Aussage: "Wer beweisen will, dass er nicht vorsätzlich schwarz­ge­fahren ist, muss das Gericht davon überzeugen. „Das ist schwierig, kann aber gelingen. Hier ist es besonders wichtig, sich anwaltlich vor einer Aussage beraten und im Verfahren vertreten zu lassen, rät [...]"

Link: https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/strafen-beim-schwarzfahren-anzeige-und-gefaengnis

Dass das Verfahren gegen Geldzahlung eingestellt wird, halte ich persönlich für sinnvoll, wenn man meint, sich gegen den Vorwurf des Schwarzfahrens usw. nicht wehren zu können. Aber da kann ein fachkundiger Anwalt sicher bessere Ratschläge geben.

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Wenn er "schwarzgefahren" ist, dann sollte er den Brief "ignorieren", damit meine ich, dass er sich nicht bei der Polizei dazu äußern sollte.

Inkognito-Nutzer   05.04.2024, 07:43

Wird das aber nicht weitere Konsequenzen haben?

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es12ch  05.04.2024, 07:45
@Inkognito-Fragesteller

Natürlich wird das Konsequenzen haben. Wird nachgewiesen, dass er "schuldig" ist kommen die möglichen Strafen auf dieses "Vergehen" auf ihn zu. Kann er, aufgrund des Auffinden des Fahrschein nachweisen, dass er einen besessen hat wird die Anzeige fallen gelassen.

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Inkognito-Nutzer   05.04.2024, 07:47
@es12ch

Er kann die Karte bis jetzt nicht finden, wir werden deshalb nichts vorweisen können. Deshalb haben wir auch die 60€ gezahlt, hätte er das Ticket gefunden müsste er nur 10€ zahelb

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