Wo beginnt Stalking und wo endet berechtigtes Belästigen in folgenden Konstellationen?

5 Antworten

Weil gleich das Wort "Stalking" fällt, vergisst man dabei die erste Frage: ist es Ethisch/Moralisch korrekt, nach einer langjährigen Beziehung, keine Angaben zum Grund der Trennung zu machen, die völlig aus dem nichts kam. Ich finde das Respektlos und zeigt auch keine Wertschätzung gegenüber A, der/die anfangs nur höflich um Antworten bittet. Einen Grund zu kennen, für eine bestimmte Handlung, kann helfen diese nachzuvollziehen und ist für manche auch hilfreich bis hin zu notwendig, um Dinge gut abzuschließen zu können. Moral und Ethik sind auch Zeit oder Kulturbedingt. Mein innerer Kompass meint: wenn B keinen triftigen Anlass hat, A die Antwort oder eine Erklärung nicht zu gewähren, ist sie/er ein Vollarsch!

Ich denke das Verhalten von A ist in der Anfangszeit -zumindest für mich- zum Teil nachvollziehbar. Ich würde mich auch dafür einsetzten, eine Antwort zu bekommen. (Gesünder wäre aber vermutlich, so ein*e Idiot*in gleich abzuschreiben.)

Wird aber mehrmals von Seiten von B ausdrücklich gebetet den Kontakt sein zu lassen, so sollte A das auch tun. Nicht nur rechtlich. Menschen zu etwas zwingen, zu belästigen, geht nicht. A's verhalten zeigt aber für mich, in diesem Fall, Verzweiflung an, einen Leidensdruck. Dass B dies schlicht ignoriert, ist meiner Meinung nach Herzlos.

Was B als "berechtigtes Belästigen" empfindet ist sehr individuell... Belästigung hat für mich mit unwohl fühlen zu tun und spätestens wenn das einen Ausmaß nimmt, das für B nicht mehr tragbar ist, sollte gehandelt werden. Für mich ist da die zeitliche Komponente auch zu berücksichtigen. Kurz nach der Trennung kann ich es wirklich verstehen, wenn das Telefon -in so einer Situation- öfters bimmelt. Eventuell auch einmal, höchstens zwei Mal ein Hausbesuch.

Wo hingegen Stalking beginnt, kann man im Internet nachlesen: vermehrte Anrufe, Nachgehen, unerwünschte Geschenke etc.

Ob B "Mitschuld" ist... Anfangs für mich ganz bestimmt weil er den Ablösungs-prozess durch sein plötzliches Abkoppeln hindert. Was auch dazu führen kann, dass die innerliche Trennung länger dauert und viele Fragen offen bleiben, die A beschäftigen.

Zu einem späteren Zeitpunkt aber, ist das nicht mehr dadurch zu erklären. Dann vermute ich, dass entweder davor eine psychische Labilität vorhanden gewesen sein muss bei A und wenn nicht, dass sich eventuell dadurch eine entwickelt hat. Wenn ich aber B wäre, würde mir dieses Verhalten ein Stück weit für A auch Sorgen machen, sofern ich A jemals geliebt/mögen habe und Wege finden -eventuell auch in Anwesenheit Dritter (in einen geschützten Rahmen)- ein gründliches (!), klärendes Gespräch zu führen. Oder mir professionelle Hilfe einholen, was man da machen kann. Eventuell durch einen Psychologen bzw. Experten, etc..

Aber für das Anfangsverhalten, bleibt für mich B immer noch ein Vollarsch und ja, mitschuld. Später nicht mehr wirklich mitschuldig aber... Der selbe Arsch.

Wie es mit A steht, hat je nachdem zu tun, wie weit ihre/seine Belästigungen gehen und wie es mit ihrer/seiner Psyche steht. Am Anfang ist sie/er für mich aber einfach eine verletzte Seele.

Das war meine persönliche, rein Moralische Sicht. Rechtlich ist es ja ganz anders.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Er hat nach seiner Meinung ein Recht auf eine Antwort.

Hat er nach meiner ansicht nicht.

Woher soll moralisch dieses Recht kommen?

Meine Frage an euch ist, ab welchem Grad von Belästigung A moralisch-ethisch falsch handelt?

Nach meiner ansicht genau ab dem zeitpunkt ab dem man ein klares "ich will mit dir nichts mehr zu tun haben" oder: "Ich will nicht mit dire reden" oder "ich will dir den grund nicht nennen" Ignoriert.

Ein erzwingen bringt eh nichts. Weil derjenige dann ggf. einen grund erfindet nur umden anderen los zu werden.

Grundlage für diese haltung ist der Wert das jeder mensch grundsätzlich sich seine Sozialen kontakte selbst aussuchen kann. Bzw. eben entsprechend nicht dazu gewzungen werden kann mit jemanden zu interagieren.

Coronaalarm 
Fragesteller
 24.06.2022, 18:42

Das Recht könnte daher kommen, dass es der anderen Person größeren Schaden zufügt, wenn man keine Antwort nennt als das es einem selber nützt, eine Antwort zu verweigern. Man könnte also versuchen, utilitaristisch zu argumentieren.

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Wenn man klar und deutlich sagt, dass man keinen Kontakt mehr will, die Person das aber nicht respektiert und ständig versucht Kontakt aufzunehmen fängt Stalking an. Je nachdem auf welche Art und wie oft man belästigt wird kann man die Person anzeigen.

Gibt es ein moralisches Recht auf eine Antwort in einer solchen Situation?

Nein, man muss keinen Grund nennen und oft bringt das eh nichts.

Hat B dann zum Teil auch selber Schuld und hättet ihr mit ihr Mitleid?

Nein, man ist nicht verpflichtet einen Grund zu nennen und Nein, ich würde es zwar verstehen aber Mitleid hätte ich nicht.

Ich hab gelernt abstempeln, Schmerz ertragen, weitergehen. Zum Wohnort fahren halte ich für zu viel. Sowas passiert nicht zum ersten Mal.

Person A sollte abschließen, ihren Frust anderweitig rauslassen (ich empfehle das gym) und ihre Obsession mit person B aufgeben. Diese führt zu nichts als Selbstzerstörung.

Zunächst stellt sich mir die Frage, ob der Grund für Bs Trennung tatsächlich aus heiterem Himmel kam oder ob A Anzeichen ignoriert oder nicht erkannt hat. So oder so verdient A eine Antwort. B will diese aber nicht geben und das hat A zu akzeptieren. Regelmäßige Anrufe und Fahrten zur Wohnung bringen B nicht dazu zu antworten, verschrecken wohl eher. Ob man das Stalking nennt, kann nur B definieren. Ich gehe aber davon aus. B soll zu einer Antwort genötigt werden, die sie nicht bereit ist zu geben. Vielleicht findet A die Antwort auch in sich selbst wenn er die Beziehung Revue passieren lässt. Nach einigen Monaten, wenn die Antwort für A immer noch wichtig ist, könnte A B einen unverpflichtenden Brief schreiben und fragen was damals los war. Dann sollte aber auch Schluss sein.