Wildpinkeln als Muslima gestattet oder haram?
Mir ist heute im Stadtpark eine mit Kopftuch und langem Kleid bedeckte Frau aufgefallen, indem sie halb hinter einem Gebüsch im Stadtpark verschwand, ihre Röcke hochhob und sich in eindeutige Position begab, um zu urinieren. Ich frage mich, ob das nach den Regeln des Islam nicht auch haram und damit verboten ist. Schließlich ist es mehr als paradox, sich mit Kopftuch und weiter Kleidung sittsam zu bedecken, dann aber in der Öffentlichkeit das Geschlechtsteil zu entblößen. Was sagt der Islam dazu?
(Es geht nicht um eine mögliche Ordnungswidrigkeit)
7 Antworten
Sie hätte es einhalten müssen, damit sie sich nicht strafbar macht was der Koran sagt.
Frage:
Was ist das Urteil über jemanden, der am Straßenrand uriniert, obwohl sein Haus nahe ist, und er sich zudem nicht mit Wasser reinigt, sondern mit einem Papiertuch?
Und möge Allah euch Gutes vergelten.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allahs, und auf seiner Familie und seinen Gefährten, was nun folgt:
Das Urinieren oder Defäkieren auf dem Weg der Menschen oder an dem Ort, an dem sie sitzen, ist verboten, wegen des Schadens, den es ihnen zufügt. Von Abu Hurairah, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird berichtet, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: "Hütet euch vor den beiden Al-La'anain (die beiden Verfluchungswürdigen)." Sie sagten: "Und was sind die beiden Al-La'anain?" Er sagte: "Derjenige, der seine Notdurft auf dem Weg der Menschen oder in ihrem Schatten verrichtet." Überliefert von Muslim und anderen. Und zweifellos erfordern sowohl das Urinieren als auch das Defäkieren jeweils die Entblößung der 'Awrah (der private Bereich, der bedeckt sein muss), und dies auf dem Weg zu tun, führt zur Entblößung der 'Awrah vor den Menschen, und ihre Entblößung vor ihnen ist nicht erlaubt, es sei denn, es besteht eine Notwendigkeit, die dies erfordert.
Und Al-Istinja' (die rituelle Reinigung nach der Notdurft) mit Wasser ist besser, aber es ist auch mit anderem erlaubt, nämlich mit jedem festen, Tahir (reinen) Gegenstand, der die 'Ayn (die materielle Substanz der Unreinheit) entfernt und keine Hurmah (Unantastbarkeit/Heiligkeit) besitzt.
Und dies aufgrund dessen, was Al-Bukhari aus dem Hadith (Überlieferung) von 'Abdullah ibn Mas'ud, möge Allah mit ihm zufrieden sein, berichtete, dass er sagte: Der Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, ging zu Al-Gha'it (dem Ort der Notdurftverrichtung, oder die Notdurft selbst), und er befahl mir, ihm drei Steine zu bringen. Ich fand zwei Steine und suchte den dritten, fand ihn aber nicht. So nahm ich eine Rawthah (getrockneter Dung) und brachte sie ihm. Er nahm die beiden Steine, warf die Rawthah weg und sagte: "Diese – gemeint ist der Rawthah – ist rijs (unrein)."
Und die Bedeutung von rijs ist: Najis (rituell unrein).
Und Allah weiß es am besten. [1]
Aber sonst bedeckt was soll man dazu sagen auf einer Seite die anständige auf der anderen
Sich vollurinieren wäre auch nicht sehr sittsam.
Die meisten Christen haben die Bibel nie gelesen und die meisten Moslems den Koran nicht.
Die Religionen sind zu einem Business verkommen.
Da ist es also völlig egal w3as sie macht.
Was heißt denn bitte strafbar. Das ist im Islam keine Straftat
Und ja, es ist unangebracht, in der Öffentlichkeit zu urinieren. Das gehört sich nämlich nicht. Ob Mann oder Frau.