Wie war es erlaubt Christian Lindner zu entlassen?

7 Antworten

Es obliegt dem Bundeskanzler wer welche Ministerposten in seinem Kabinett bekleidet und wer nicht. Die offizielle Amtseinführung und Entlassung findet dann durch den Bundespräsidenten statt.

Aber ich glaube im Fall von Christian Lindner beruht das Ausscheiden aus seinem Amt wohl auf Gegenseitigkeit bzw. geschah im gegenseitigen Einvernehmen. Da die Zusammenarbeit zwischen Scholz und Lindner wohl auch nie so ganz spannungsfrei war. Die politischen Ansichten bzw. Ziele der beiden waren einfach zu unterschiedlich.

Das Ganze hat dann letzten Endes auch zum Scheitern der großen Ampel-Koalition geführt. Aber das war eigentlich auch absehbar, sofern man denn das politische Geschehen verfolgt hat. Heißt schließlich nicht umsonst, zu viele Köche verderben den Brei! Bewahrheitet sich immer wieder.

Nach 64 (1) GG auf Vorschlag des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten. Das ist ohne weiteres möglich.

 Man kann ja nicht einfach jemanden so aus der Regierung schmeißen

Doch, theoretisch kann man das. Es ist halt nicht unbedingt immer sonderlich klug, da es zu Spannungen innerhalb der Regierungskoalition führen würde. Das kostet die Regierung dann an Stabilität... aber darauf kam es wohl nicht mehr an...


Von Experte OlliBjoern bestätigt

Die Legitimierung ergibt sich aus Art 64 I GG

(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. (2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.

Nicht Scholz, sondern unser Bundespräsident, Steinmeier, hat Lindner entlassen. Bloß der Vorschlag kam von Scholz.

Doch, kann man. Der Bundespräsident auf Vorschlag vom Kanzler - wobei dem Vorschlag bisher immer gefolgt wurde. DAs ist ja auch gut so, weil wenn es nicht mehr geht oder der Minister schlechte Politik macht, sollte nicht ein ganzes Land darunter leiden.

Der Bundeskanzler bat den Bundespräsidenten um die Entlassung Linders, da nur diesem die Entlassung möglich ist.