Wenn es zu einer Mieterhöhung kommt, was passiert bei einem Widerspruch?
Wenn der Vermieter das Haus an einen neuen Vermieter abgibt, ab wann darf er die Miete erhöhen?
Und was droht, wenn man sich der Mieterhöhung verweigert?
Hat man dann als Mieter das Recht innerhalb paar Monaten bei gleichbleibender Miete auszuziehen?
Oder besteht die Möglichkeit fristlos gekündigt zu werden?
Was ist mit denen die Leistungen vom Jobcenter beziehen, wann müssen die das dem Amt sagen und übernehmen sie kurzfristig die Miete bei einer Erhöhung?
4 Antworten
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Es ist zunächst unerheblich, dass ein neuer Vermieter hier auftritt. Entscheidend ist, wann die letzte Mieterhöhung stattgefunden hat. Ein neuer Vermieter muss also die Frist von einem Jahr vergehen lassen, bevor er ein Mieterhöhnungsverlangen an seine Mieter senden kann. Zudem muss er berücksichtigen, dass die Monatsiete innerhalb von 3 Jahren nur um 20% erhöht werden darf. (15% in Ballungsräumen).
Was genau bei dir nun zutrifft, kann ich nicht von hieraus beurteilen. Daher kann ich auch nicht sagen, ob du widersprechen kannst.
Ist das Mieterhöhungsverlangen berechtigt und du widersprichst trotzdem, kann die der Vermieter auf Zustimmung verklagen.
Dem JC musst du Mitteilung im Falle einer wirksamen Mieterhöhnung machen. Deren Entscheidung hast du abzuwarten.
Wann war denn nun die letzte Mieterhöhung? Ud um wieviel % wurde da die Miete erhöht?
Vermieter dürfen innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens die Miete erhöhen - wurde die Miete gerade erhöht ist der neue Eigentümer daran gebunden und darf nicht gleich wieder erhöhen
Bügergeldempfänger müssen die Mieterhöhung dem Jobcenter anzeigen und können irgendwann aufgefordert werden zur Kostenminimierung in eine billigere Wohnung zu ziehen
Was heißt gerade erhöht?
Die Miete wurde 2023 erhöht.
Ja aber bis wann bezahlt das Jobcenter die erhöhte Miete ? Welche Fristen sind das?
Ist das richtig 3 Monaten im Voraus muss es schriftlich eingehen. Und gilt erst ab dem übernächsten Monat?
bis die Miete nicht mehr angemessen, dann kommt die Aufforderung zur Kostensekung (durch Umzug in eine billigere Wohnung) was (noch) angemessen ist, ist von Ort zu Ort verschieden, weil auch die Mietpreise überall anders sind (in München anders, als in Kleckershausen)
Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nur um 20% (in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15%) erhöht werden. Daran ist auch der neue Eigentümer gebunden.
zur 1. Frage: Es kommt darauf an, wann zuletzt um wie viel Prozent erhöht wurde.
zur 2. Frage: Ist das Erhöhungsverlangen korrekt gestellt und die Erhöhung auch in der verlangten Höhe gerechtfertigt, wird der Vermiete auf Zustimmung verklagen. Dann wird die Sache von einem Gericht entschieden.
zur 3: Es gibt ein Sonderkündigungsrecht. Man kann bis zum Ende der Zustimmungsfrist mit einer Frist zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Bis dahin bleibt die Miete dann gleich.
zur 4.: Keine Möglichkeit zur fristlosen Kündigung.
zur 5. weiß ich leider keine Antwort.
Als 60 Euro mehr an Kaltmiete.