Wie lange vorher muss Vermieter Erhöhung ankündigen?
Ich habe heute aktuell einen Brief Vermieter wegen Nebenkosten Heizung Erhöhung von 90 Euro erhalten, aktuell 975 Euro, im Januar erst Mieterhöhung gehabt wegen kehrwoche. Kann der vermieter also Mieterhöhung Brief vier Wochen vorher bei mir ab heute zum 01.06.22 das so machen oder muss er das nich 3 Monate vorher machen?
ich würde warm dann 1065 zahlen für ne 3 Zimmer wohnung mit 1 Zimmerwohnung inclusive
Du schreibst einerseits Mieterhöhung anderseits dann von Nebenkosten. Was nun?
Nebenkosten-Mieterhöhung erhöhung der Nebenkosten
5 Antworten
Es ging also um die Betriebskostenabrechnung, die eine Nachzahlung ausweist und wodurch der Vermieter sich veranlasst sah, die Vorauszahlungen ab Juni zu erhöhen. Ja, wenn die neue Vorauszahlung zum Nachzahlungsbetrag passt, ist das möglich.
Eine Erhöhung der Kaltmiete wäre dagegen nicht möglich.
Er kann die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung fordern, sobald die Jahresabrechnung dem Mieter vorgelegt wird.
Mit einer Mieterhöhung als solcher hat dies nicht gemein.
Eine solche Kaltmieterhöhung darf frühstens 12 Monate nach der letzten Mieterhöhung (beziehungsweise dem Beginn des Mietverhältnisses) angekündigt und frühestens nach 15 Monaten wirksam werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Mieterhöhung nicht im Vornherein vertraglich ausgeschlossen wurde.
Der Vermieter muss Sie schriftlich über die Mieterhöhung informieren. Nach Erhalt der Ankündigung haben Sie zwei volle Monate Zeit der Mieterhöhung zuzustimmen oder zu widersprechen. Wenn Sie zustimmen, müssen Sie die höhere Miete nach Ablauf der Frist bezahlen. Wenn Sie die Ankündigung beispielsweise im Mai erhalten, gilt die höhere Miete ab August.
Nach dem Inhalt deiner Frage handelt es sich hier nicht um eine Mieterhöhung sondern um die Anpassung der Vorauszahlungen für Betriebskosten.
Wenn das Schreiben heute am 4. Mai zugestellt wurde, ist die Anpassung ab übernächstem Monat, also 1. Juli, rechtmäßig.
Die Mieterhöhung vom Januar hat hier keinerlei Relevanz.
Das ist ja eine Erhöhung der VORAUSZAHLUNG der Nebenkosten. Würde er sie NICHT erhöhen, müsstest du am Jahresende nachzahlen.
Vielleicht ist dir ja schon aufgefallen, dass manche Preise leicht gestiegen sind....
Nebenkosten gibt es keine Frist.
Voraussetzung ist eine schlüssige Jahresabrechnung.