Eigenbedarf mündlich ankündigen?


30.09.2021, 12:32

Ich finde es merkwürdig, das vor Wochen eine Mieterhöhung angekündigt wurde.ueber die Höhe konnten sie noch nichts sagen.jetzt auf einmal wird von Eigenbedarf gesprochen

7 Antworten

Könnte sein das sie damit durchkommen.

Könnt ihr vielleicht auch die Wohnungen einfach tauschen ?

Wohnungskündigungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Warte also ab und lass dich nicht verunsichern. Keinesfalls solltest du nachfragen oder selbst kündigen, am Besten schweigen.

Wenn irgendwann die Kdg. kommen sollte, wäre sie auf formelle Korrektheit geprüft zu prüfen.

Ganz allgemein könnte natürlich bei Vorliegen der Voraussetzungen wg. EB gekündigt werden. Die KF richtet sich nach der Mietdauer. Bis 5 Jahre betrüge diese dann drei Monate.

koennen sie mit der Begründung durckommen?

Ja, locker sogar. Auch ohne Knieprobleme, ein Eigentümer kann sich frei aussuchen, welche Wohnung er von seinen in Zukunft bewohnen will.

Mein Vermieter hat mündlich ausgesprochen,das sie wohl Eigenbedarf anmelden wollen.

Das war nett, so ast Du es so früh als möglich uns kannst Dich schonmal nach einer neuen Bleibe umschauen.

Gültig ist es erst ab schriftlicher Erklärung, dann jedoch hast Du nur noch die Kündigungsfrist, an deren Ende Du ausgezogen sein musst.

BigBee1  01.10.2021, 13:33

Das ist richtig, dass sicher der Vermieter das aussuchen kann, in welcher Wohnung er gerne wohnen möchte. Er kann dann natürlich auf Eigenbedarf planen. Allerdings MUSS dann auch jemand der unter den Eigenbedarf fällt (Eltern des Vermieters, Kinder oder Enkel) dann auch tatsächlich einziehen. Der Vermieter darf die Eigenbarf nicht nur als Vorwand benutzen. Sollte es also so sein, dass er Dich wegen Eigenbedarf kündigt und dann vermietet er die Wohnung an jemand anderes der nicht unter den Eigenbarf fällt, dann ist das nicht rechtens und kann vor Gericht beklagt werden..

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Das ganze muss natürlich auch schriftlich erfolgen. Aber wenn Beide gesundheitliche Probleme als Begründung angeben und diese auch nachweisen können, dann sehe ich gute Chancen dafür das sie das durch bekommen.

Ich würde Dir empfehlen Dich umgehen mit einem Anwalt für Mietrecht zu treffen um Dich beraten zu lassen wie man da am besten vorgeht. Alternativ, oder besser gesagt parallel dazu solltest du schonmal nach einer neuen Wohnung suchen. Sicher ist sicher.

Ankündigen kann Dein Vermieter das, aber die eigentliche Kündigung muß schriftlich und mit der Begründung auf Eigenbedarf erfolgen.

Dagegen kannst Du gerichtlich angehen, wirst aber wahrscheinlich keine Chance haben, da der Eigenbedarf sehr gut begründet werden kann. (Knieprobleme und Umzug)

Gruß, BigBee