Müssen mündliche Prüfungen angekündigt werden?
Ich bin aktuell in der zehnten Klasse des Gymnasiums (noch keine Oberstufe). Wir sollen in Englisch jeder ein Kapitel aus einem Buch vorstellen. Dies soll in Form einer mündlichen Prüfung gemacht werden. Diese zählt als Klassenarbeitsersatzleistung, also als vollwertige schriftliche Note. Muss der Lehrer dies eine Woche vorher ankündigen? Oder darf er sagen, dass jeder unangekündigt ein Kapitel vorstellen muss (er hat uns gesagt, dass wir uns jede Stunde auf die jeweiligen Kapitel vorbereitet sein müssen, und er dann auslost wer an diesem Tag die Kapitel vorstellt). Darf er das, oder muss er uns sagen wann wir welches Kapitel vorstellen sollen? Oder gibt es da auch noch andere Probleme?
kekskuchen35
6 Antworten
Wieso soll er das nicht dürfen.
Ihr wisst ja, dass ihr vorbereitet sein müsst. Unangekündigte Tests gibt es ja auch.
Im Endeffekt musst du jede Stunde vorbereitet sein. Und bei dem Vorstellen dieser Kapitel ist es ja nichts anderes. Ob du jetzt morgen dran bist, oder erst nächste Woche, weiß ja auch dein Lehrer nicht. Und es ist doch auch eine gute Übung von dem Lehrer für euch Schüler.
Hallo!
Ja, das darf er, zumal er ja euch schon vorgewarnt hat: Er hat euch gesagt, dass ihr jede Stunde auf die jeweiligen Kapitel vorbereitet sein müsst!
Grüße, Dreams97
Ogottogottogott ! Ich halte immer zu den Schülern, weshalb ich elf Jahre lang Vertrauenslehrer an "meinem" Gymnasium war und mit den "Kollegen" ständig im Clinch lag - - aber immer diese nervenden "Darf er das..."-Fragen ! : - ((
Ja, er darf - selbstverständlich !
pk
Natürlch darf er das
Ja darf er ;)