Müssen Klassenarbeiten eine Woche zuvor angekündigt werden?

14 Antworten

Klassenarbeiten SOLLEN in der Regel vorher angekündigt werden. Näheres regeln die geltenden Bestimmungen in einem Bundesland, also das jeweilige Schulgestz oder Erlasse. Sie KÖNNEN aber auch nach Rücksprache mit der Schulleitung unangekündigt durchgeführt werden. Entscheidend wäre erstmal die Frage, in welchem bundesland du zur Schule gehst.

Aber eigentlich solltest du es als ungeheures privileg auffassen, überhaupt in eine Schule gehen und klassenarbeiten schreiben zu dürfen. Die mehrzahl der Weltbevölkerung träumt eher davon... :-/

Nö^^, der Lehrer einer Freundin war mal Wochen lang krank, hat die Arbeit so nicht angekündigt und sie haben sie trotzdem geschrieben! Gibt also keine Regelung.

LG^^

Also unser Deutschlehrer hat uns gesagt, dass es eine Woche vorher sein muss... nur wegen einem bestimmten Grund weniger (wie zum beispiel Notenendtermin in wenigen tagen).

ein lehrer darf auch spontan einen überaschungstest machen. ist zwar vielleicht nicht die feine art, aber durchaus erlaubt.

wenn du unter klassenarbeit eine schularbeit meinst, dürfen diese nicht spontan angesetzt werden sondern der lehrer muss sich an einen schularbeitskalender halten der anfang des jahres verkündet wurde. ausnahme natürliche wenn aus unerfindlichen gründen das ganze verschoben werden muss oder es eine widerholung ist, dann muss eine woche gegeben werden. Auf Ausnahmen können sich schüler und lehrer einigen bei trifftigem grund z.b. notenschluss.

Jede Arbeit muss drei Tage voher angekündigt werden. In einer Woche dürfen nicht mehr als drei und an einem Tag nicht mehr als eine Klausur geschrieben werden. Teste und Nachschreibeklausuren fallen aus der Regelung aber raus.

DerFeuerteufel  13.06.2013, 16:40

Stimmt jedenfalls nicht für Bayern.

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