Welche Grenzen gibt es in der Meinungsfreiheit?
Vor allem in westlichen Länder herrscht für Verlage/ Medien journalistische Meinungsfreiheit.
Aber wo hat Meinungsfreiheiten seine Grenzen? Beispiel RT was in der EU vollständig unterbunden worden ist.
Welche gesetzliche Grundlagen gibt es wenn Journalisten beginnen frei Tatsachen zu verdrehen und falsch darzustellen?
Wieso kann ein RT verbietet werden, jedoch eine BILD/ Axel Springer Verlag nicht?!
6 Antworten
Meinungsfreiheit gilt nur für Personen, es ist ein Grundrecht, Sendeanstalten haben keine Grundrechte. Ihre Grenzen sind der Aufruf zur Gewalt oder zum Verfassungsbruch. In Deutschland zudem auch Ehrverletzungen (in den USA ist letzteres z.B. legal).
Medien sind an eine höhere Sorgfaltspflicht gebunden als Privatpersonen, näheres regeln Landesmediengesetze.
RT ist auch nicht 'unterbunden' worden, ihre Sendelizenz ist ausgelaufen und aufgrund massiver Versäumnisse der publizistischen Sorgfaltspflicht, hätten sie auch sehr wahrscheinlich keine neue bekommen, also haben sie ihr Deutschlandprogramm einfach aus einem EU Ausland, in dem sie noch eine gültige Lizenz hatten, gesendet und das ist illegal.
AnglerAut schreibt:
Art. 19 III GG gibt vor, dass Art. 5 GG auch auf juristische Personen anzuwenden ist. Somit haben Sendeanstalten dieses Grundrecht genauso wie der normale Bürger.
Demnach ist deine Antwort falsch?!
Nein, RT sendet nicht aus Deutschland, kann also nach der Definition keine juristische Person sein.
Der Rest sind Einzelnormen, heißt das Landesmediengesetzes und Lizenvergabe natürlich für alle Sender gelten.
Wenn ein Medium aus dem Ausland bezahlt wird um falsche Informationen zu verbreiten, dann hat das nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun, da keine Meinung mehr verbreitet wird sondern falsche Tatsachen.
Ich glaube du beziehst dich da auf populistische Äußerungen Fachliche Grundlage 😅 vielleicht schaust du dir den Beitrag von KolnFC an und nimmst dir mal einen Beispiel - gerade du als "Community-Experte"
Die Antwort von KolnFC ist halt leider komplet falsch, weil der erste Satz bereits nicht stimmt.
Art. 19 III GG gibt vor, dass Art. 5 GG auch auf juristische Personen anzuwenden ist. Somit haben Sendeanstalten dieses Grundrecht genauso wie der normale Bürger.
RT konnte verboten werden, da die keine Lizenz hatten
Eine Rundfunklizenz, außerdem verbietet deutsches Recht Staatsfernsehen. Wenn du schon RT DE als Beispiel anführst solltest du dich zuerst über die Hintergründe des Verbots in Deutschland infomieren.
Die Grenze liegt dort, wo die Äußerung einer Meinung beginnt, die Meinungsfreiheit anderer einzuschränken, und so ein Ungleichgewicht entsteht.
Ich würde behaupten, dass es eine große Grenze gibt, die auch gesellschaftlich ist.
Wenn man zu einem Thema nicht die ,, richtige" oder akzeptierte Meinung hat, kann das schon für Ausgrenzung sorgen.
Ein Beispiel für eine ungerechtfertigte Unterdrückung wäre zum Beispiel das Verbot der IBÖ
gut erklärt