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Meiner Ansicht nach hört Meinungsfreiheit niemals auf, bzw. findet niemals ihre Grenzen.

JEDER muss und soll die Möglichkeit haben, eine eigene Meinung zu haben und die jederzeit zu äussern - auch wenn diese Meinung nicht ins aktuelle "Belibtheits-Ranking" oder den aktuell verordneten "Meinungskorridor" passen sollte.

Beispiel:

JEDER Bürger der BRD muss das Recht haben zu denken und zu sagen, dass er gerne wieder einen König oder Kaiser haben möchte und eine Monarchie als Staatsform bevorzugt.

Diese Meinung verstösst noch lange nicht gegen das Grundgesetz - wird aber in der Bevölkerungswahrnehmung als RECHTS oder gar RECHTSEXTREM dargstellt (Stichwort "Reichsbürger") und wird daher sogar hin und wieder gerichtlich bestraft.

Ein anderes Beispiel:

JEDER BÜRGER der BRD muss das Recht haben zu sagen, dass er es schrecklich findet, wenn alte Menschen bis zur geistigen Verkrüppelung am Leben gehalten werden und dass er der Meinung ist, dass man eine aktive Sterbehilfe zulassen und eine passive Sterbehilfe nicht bestrafen darf, wenn der entsprechende Mensch selber aus dem Leben scheiden möchte.

Auch diese Meinung ist extrem kontrovers, da sie viele an die Euthanasie-Programme vergangener Zeiten oder an anderes unmenschliches Verhalten erinnert. Das Ziel der heutigen Medizin ist es, Menschen auch gegen ihren Willen bis zum endgültigen Ableben mit allen Mitteln am Leben zu erhalten. Durchaus lobenswert. Aber es msuss möglich sein, einer anderen Meinung zu sein - und zwar tatsächlich auch im Sinne der Menschlichkeit. Denn es ist tatsächlich recht umstritten, ob lebenserhaltende Maßnahmen tatsächlich menschlich sind - oder eben unmenschlich.

Ein schlussendliches Beispiel:

JEDER BÜRGER der BRD muss das Recht haben zu denken und zu sagen, dass er Abtreibung vollkommen in Ordnung findet, und das niemand auf gesetzlicher Basis das Recht dazu haben darf, der Frau., welche den Fötus in sich trägt, eine Abtreibung zu verbieten.

Nun ist die BRD in dieser Richtung teilweise liberal - verbietet ab einem gewissen Alter des ungeborenen Fötus die Abtreibung. In anderen Staaten (Teilstaaten der USA) ist eine Abtreibung beispielsweise auch dann verboten, wenn das potentielle Kind das "Ergebnis" einer Vergewaltigung ist. Sehr umstritten das Thema, keine Frage, natürlich auch gerade unter Menschen, welche in ihrem religiösen Glauben eine Abtreibung mit allen Mitteln verhindern wollen.

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Das waren jetzt drei Beispiele für äusserst kritische und kontroverse Meinungen, welche alle im Rahmen des Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland liegen.

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

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Den Absatz 2 finde ich im Übrigen NICHT passend. Er steht nun einmal im Gesetz, ich respektiere ihn, bin aber - wie ganz zu Beginn schon geschrieben, der Überzeugung, dass Meinungsfreiheit KEINE Schranken kennen darf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Da wo die Rechte anderer (und insbesondere ist es die Menschenwürde anderer) verletzt, eingeschränkt oder beeinträchtigt werden.

Wenn man es ganz genau nimmt dann hat sie kein Ende solange man sie nicht ausspricht und Andere verletzt.

Die Meinungsfreiheit endet wenn die Rechte anderer Menschen verletzt werden.

In dem von dir angesprochen Fall ist das eindeutig, denn du sprichst anderen Menschen das Recht auf Leben ab.

Deine verlinkte Frage zeigt sehr gut, dass es sich nicht mehr um Meinung, sondern um Diskriminierung und Ableismus handelt.

Die eigene Meinung lässt sich auch ohne diese Dinge sagen.