Was passiert wenn am Wahltag ein Asylant in eine Menschenmenge rast?
Dürfen dann die Verletzten, Schwerverletzten und einfach Geschockte an einem anderen Tag wählen oder haben die ihre Stimme verloren?
2 Antworten
Das ist höhere Gewalt und führt nicht zu einer Wahlwiederholung, genauso wenig wie ein Unfall am Wahltag zu Hause oder auf dem Weg zum Wahllokal.
Es besteht aber die Möglichkeit bei kurzfristiger Erkrankung oder Verletzung auch noch am Wahltag Briefwahlunterlagen durch eine bevollmächtigte Vertrauensperson beim Wahlamt abholen und nach Ausfüllung dort abgeben zu lassen.
Eine Wahlwiederholung wäre ausnahmsweise möglich, wenn ein Anschlag auf ein Wahllokal geschieht und die Stimmabgabe dort generell nicht möglich ist.
Schlangen vor Wahllokalen gibt es auf dem Land nicht, ich habe keinen Bezug zu diesem Bild.
Und ja, die Stimme wäre dann verloren.