6 Antworten

Bei dieser Ausdrucksweise ist davon auszugehen, dass zumindest ein Mal ein polizeiliches Ermittlungsverfahren (Strafanzeige) gegen sie geführt wurde.

Das heißt praktisch gar nichts, es gibt da keine Legaldefinition. Letztlich heißt es nur, die Polizei kannte die Person. In der unspezifischen Form ist davon auszugehen, das es sich um harmlose und unwichtige Sachen handelt. Weil wäre es was ernsthaftes, würde man das schreiben, z.B. die Frau war Vorbestraft oder es gab bereits Ermittlungsverfahren.

z.B. eine Vermisstenmeldung und die Person ist später wieder aufgetaucht.

Hat jemand sie mal bei der Polizei angeschwärzt?

oder sowas.

Woher ich das weiß:Recherche

Eine Person ist polizeibekannt, wenn ermittlungstechnisch erfasst und im System vorhanden.

Das bedeutet erst einmal nur, daß ihre Daten bei der Polizei gespeichert wurden, sei es als Beschuldigter, Geschädigter oder Zeuge. Wenn es allerdings in der Presse erwähnt wird, kann man allerdings davon ausgehen, daß die Frau bereits als beschuldigte in Erscheinung getreten ist.


NemoContradeum 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 02:10

Heisst das , dass sie schon mal vor Gericht war? Beschuldigt werden kann doch erst mal jede Person.

tryanswer  08.06.2025, 02:14
@NemoContradeum

Bei dem Begriff geht es nur um die Polizei, über etwaige Anklagen oder Verurteilungen sagt das noch nichts aus.

NemoContradeum 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 02:27
@tryanswer

Also wenn jemand geblitzt wurde und einen Strafzettel gekriegt hat ist er polizeibekannt … ?

NemoContradeum 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 02:41
@tryanswer

Im Prinzip könnte diese Messerfrau mal geblitzt worden sein wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und nun heißt es in der Presse einfach sie sei polizeibekannt gewesen.

ZuumZuum  08.06.2025, 03:29
@NemoContradeum

Nein, das heißt es nicht unbedingt. Wenn man vor einem Strafgericht landet ist man auch kein Beschuldigter mehr, sondern ein Angeklagter.

Das bedeutet, dass die Dame bei der Polizei aktenkundig ist. Das bedeutet, sie hatte schon mal Ärger am Hals in Form eines Ermittlungsverfahrens.

Ob dann auch verurteilt oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt.


ichweisnix  08.06.2025, 08:31
Das bedeutet, dass die Dame bei der Polizei aktenkundig ist. Das bedeutet, sie hatte schon mal Ärger am Hals in Form eines Ermittlungsverfahrens.

Das sind aber zwei völlig verschiedene Stufen. Und nein, es heißt nicht zwingend, das es schon mal ein Ermittlungsverfahren gegen die Person gab.