Warum ist Organspende nicht Pflicht?
Zurzeit wird über die Widerspruchslösung diskutiert.
Finde ich nicht gut man sollte weiter gehen.
Jeder macht es ohne wenn und aber. In dem Fall ist man klinisch tot und es sollte Pflicht sein dann andere Leben zu retten.
Was meinst du mit jeder macht es ohne wenn und aber ?
Das sich keiner gegen sträuben kann
Geht ja eh nicht wenn man nicht bei bewusstsein ist
13 Antworten
Weil es zum Glück immer noch so ist, dass man über seinen eigenen Körper selbst bestimmen kann. Zumindest bei uns hier.
Nicht jeder möchte im Sterbeprozess (denn klinisch tot ist man eben noch nicht, sonst wären die Organe nutzlos) ausgeweidet werden. Nicht jeder möchte auch spenden oder ein Spenderorgan von einem Totspender annehmen. Und ich finde, dafür sollte man auch keinen Grund angeben müssen. Ein einfaches "Nein" reicht.
Ich bin in den NIederlanden als Nichtspender registriert (hier gilt die Widerspruchslösung) und möchte auch kein fremdes Organ haben.
Lebendspenden sehe ich anders, dafür stünde ich zur Verfügung.
Man kann z.B. eine Niere spenden und selbst am Leben bleiben ;-)
Wie kommt jemand darauf, bei so viel Ahnungslosigkeit (ich verwende bewusst nicht den Begriff "Dummheit"), ein solches Thema anzufassen? 🤦♀️
Weil wir in einem Rechtsstaat leben und nicht in einer faschistischen Diktatur welche uns vorschreibt was mit unseren sterblichen Überresten passiert.
In dem Fall ist man klinisch tot und es sollte Pflicht sein dann andere Leben zu retten.
Nein, da gibts überhaupt keine Pflicht und die sollte es auch nicht geben. Es gäbe wohl nichts abartigeres als über den Körper von jemanden zu verfügen.. ob der jetzt tot ist oder lebendig, völlig egal.
Ich möchte aber meinen Körper nicht spenden und würde alles dafür tun es nicht zu müssen und das hat auch jeder zu respektieren.
Sag mal gehts eigentlich noch bei dir? Wenn du deine Organe spenden willst mach ruhig aber lass andere in Ruhe damit.
„ Jeder macht es ohne wenn und aber. In dem Fall ist man klinisch tot und es sollte Pflicht sein dann andere Leben zu retten.“
Das würde außerdem gegen das Gesetz verstoßen was du da geschrieben hast. Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung, und sie sollten selbst entscheiden was nach dem Tod mit ihrem Körper passiert, und wenn sie es nicht spenden wollen dann ist es halt so. Dem Tod entkommt man nicht, auch nicht mit einer Organspende von jemanden.
Pflicht und Spende... Finde den Fehler.
Außerdem endet die Würde des Menschen nicht mit seinem Ableben. In allen Kulturen werden die Toten in aufwendigen Zeremonien von ihren Angehörigen verabschiedet. Das widerspricht deiner Auffassung, dass mit dem Tod das Mitspracherecht darüber endet, was mit dem Körper passiert.
Die Widerspruchslösung muss m. E. ausreichen und wird sicherlich viel bringen, weil es bestimmt viele Menschen gibt, die eine Scheu davor haben, sich aktiv für eine Organspende zu entscheiden.
Die ganze Angelegenheit, ist aus verfassungsrechtlicher Hinsicht eine sehr komplexe Thematik und schon die Widerspruchslösung, welche jetzt aktuell wieder im Gespräch ist, ist aus verfassungsrechtlicher Hinsicht schwierig und eventuell verfassungswidrig. Hier kollidieren verschiedene Grundrechte miteinander, welche es gegeneinander abzuwägen gilt und eine solche Abwägung, kann sich im Laufe der Zeit auch wieder verändern und zu einer anderen Gewichtung kommen, sodass der Staat der verfassungsrechtlichen Verpflichtung unterliegt, dies in regelmäßigen Abständen zu evaluieren und das Gesetz nötigenfalls dementsprechend abzuändern. Auf der einen Seite, existiert das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), aus welchem sich gewissermaßen auch die staatliche Verpflichtung ableiten lässt, diese Grundrechte zu schützen. Wenn es auf freiwilliger Basis nicht ausreichend Organspenden gibt, dann könnte man also über eine entsprechende Verpflichtung dazu diskutieren. Auf der anderen Seite jedoch, existiert auch das im Grundgesetz verankerte allgemeine Peraönlichkeitsrecht oder auch das sogenannte "Selbstbestimmungsrecht" bestehend aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Dieses Grundrecht gewährleistet es, dass Jedermann ausschließlich selbstbestimmt darüber entscheidet, was mit seinem eigenen Körper passiert, auch nach seinem eigenen Tod und gerade nicht der Staat!. Diese Grundrechte, stehen sich demnach gegenüber und müssen sehr sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Eine Verpflichtung zur Organspende, auch im Sinne von einer Widerspruchslösung, stellt ausnahmslos immer einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und die verfassungsrechtlichen Anforderungen hieran, sind sehr hoch. Der Staat darf Grundrechte grundsätzlich nur dann einschränken, wenn er damit ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel verfolgt (der Schutz von Leben und körperlicher Unversertheit, ist ein solches Ziel), dieses Ziel auf eine Weise, welche die persönliche Freiheit des einzelnen Menschen weniger einschränkt nicht ebenso erreicht werden kann und wenn der Grundrechtseingriff auch insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Hierin findet sich schon etwas, was die Gerichte, durchaus auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in Karlsruhe, im Falle von Klagen gegen eine Organspendepflicht in welcher Form auch immer, beanstanden könnten, nämlich, dass es der Staat nicht zuerst mit einer Beratungspflicht versucht hat, wo durch Beratung mehr Menschen zu einer Organspende auf freiwilliger Basis bewegt werden könnten, was deren persönliche Freiheit deutlich weniger beeinträchtigt als eine Organspendepflicht. Wie anfänglich bereits erwähnt, kann sich eine verfassungsrechtliche Bewertung auch im Laufe der Zeit verändern. Eine Pflicht wäre auf jeden Fall nicht mehr tragbar, wenn die Anzahl an freiwilligen Organspendern groß genug wäre, um den Bedarf an Spenderorganen abzudecken.
Mfg
Hinzu kommt bei manchen Menschen, welche eine Organspende aus religiösen Gründen ablehnen auch noch deren freie Religionsausübung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz. Voraussetzung für eine Organspende ist zudem immer der unumkehrbare Hirntod, welcher von zwei Fachärzten unabhängig voneinander festgestellt worden sein muss. Der klinische Tod, ist anfangs ggf. noch umkehrbar. Mfg
Lebendspende?? Dein Leben opfern?