Wann Eintragung ins Installationsverzeichnis Netzbetreiber notwendig?
Welche Arbeiten genau dürfen nur durch ein ins Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden? Sind das ALLE Elektroarbeiten nach dem Hausanschlusskasten? Also jede Elektroinstallation, Licht, Schalter, etc.?
1 Antwort
Nach den Buchstaben der Gesetze und Verordnungen ist es genau so....jegliche Elektroinstallation.
In der Praxis sieht es anders aus, alles was nicht im und am Zählerschrank gemacht wird wird auch von einer nicht eingetragenen Fachkraft oder Laien durchgeführt.
Für eine zusätzliche Steckdose oder die Versetzung einer Lampe rufe ich nicht meinen Haus und Hofinstallateur an, sobald aber ein zusätzlicher Sicherungsautomat erforderlich ist gibt es einen offiziellen Auftrag.
Nein, absolut falsch. Ein nicht eingetragener Elektriker darf nur bestehende steckdose oder Lampe mit einem Neuen austauschen. Wenn eine Steckdose versetzt oder erweitert werden muss, neue Kabel hinzufügen etc. muss es von einem ins Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragene Elektrofachunternehmen machen.
Das Problem liegt daran, dass viele nicht eingetragene Elektriker die Arbeit "heimlich" machen. Sie können es auch heimlich nur machen, weil sie die Plomben nicht berühren müssen. Es mag sein dass sie eine Rechnung schreiben. Finanzamt überprüft aber NUR ob sie Steuern zahlen. Finanzamt überprüft nicht, ob sie die Arbeit ausführen dürfen.