Ich schätze ohne zu besichtigen. Daher keine Gewähr.

Ein Bestandsschutz gibt es in der Elektrotechnik nicht. Es fehlt nur generelle Nachrüstpflicht. Es gibt eine Liste, wann es zu Pflicht wird.

Als Mieter haben Sie Recht darauf, in eine sichere Unterkunft zu wohnen. Pflicht wird es wenn:

  • Hilfsbedürftige Personen wohnen oder regelmäßig besuchen (Kinder, ältere Menschen, Behinderte) ODER
  • Strombelastung hat sich erhöht als im Baujahr erwartet wurde (trifft höchstwahrscheinlich zu) ODER
  • Änderung oder Erweiterung in Elektrik ODER
  • Nach Sicherheitsbeurteilung Gefahr festgestellt oder geschätzt wird (wird wahrscheinlich auch zutreffen, sobald ein Fachmann kommt) ODER
  • bei Sanierung (trifft wahrscheinlich auch zu)
  • ...

Ich würde auch nach 60 Jahren bezweifeln, wie gut die Leitungen noch sind.

Ich empfehle Ihnen ein Sachverständiger zu beauftragen, ggf. von Elektroinnung. Danach kann der Vermieter nicht mehr ausreden. Bei einem Stromunfall kann seine Verweigerung rechtliche Konsequenzen haben und die Versicherung Leistung kürzen oder komplett verweigern.

...zur Antwort

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass es in der Elektrotechnik einen generellen Bestandsschutz gäbe – das ist so nicht korrekt.

Tatsächlich gilt Bestandsschutz im Baurecht – zum Beispiel wenn ein Gebäude mit 3 m Abstand zur Straße genehmigt wurde und die Stadt später 5 m fordert: Das bestehende Gebäude muss dann nicht versetzt werden. In der Elektrotechnik hingegen greift dieses Prinzip nicht.

Es gibt keine elektrische Anlage, bei der ein FI-Schutz (RCD) technisch unmöglich wäre. Im schlimmsten Fall müssen alte Leitungen ersetzt werden, um einen sicheren Einbau zu ermöglichen. Das ist machbar – und auch notwendig.

Man darf nicht vergessen: Unsere Nutzung hat sich seit den 80er-Jahren komplett verändert. Damals gab es weder in jedem Zimmer einen Fernseher, noch Computer oder Spielkonsolen für jedes Kind. Haushaltsgeräte wie Spülmaschine, Trockner und Waschmaschine waren nicht selbstverständlich – heute sind sie Standard. Genauso hat sich unser Wissen über den Schutz vor Stromunfällen stark weiterentwickelt.

Selbst wenn man von einem gewissen Bestandsschutz sprechen wollte: Er dürfte niemals als Argument gegen notwendige Schutzmaßnahmen gelten. Offene Leitungen einfach so weiterlaufen zu lassen war mal nicht verboten. Abwarten bis etwas passiert, ist aber heute fahrlässig – auch rechtlich.

Die Nachrüstung – gegebenenfalls mit neuer Verkabelung – kostet in einer Wohnung rund 15.000 bis 20.000 €. Ein Teil davon lässt sich steuerlich geltend machen, der Immobilienwert steigt – aber vor allem: Man schützt Leben.

Bitte verstehen Sie meine Worte nicht als Angriff, sondern als Klarstellung: Es ist mir ein berufliches Anliegen, dass keine falschen Informationen kursieren, die die Sicherheit von Menschen gefährden könnten.

Alte Elektroinstallationen? Bitte fachgerecht prüfen und bei Bedarf erneuern!

...zur Antwort