Während meinem Urlaub krankgeschrieben, wird das wieder gutgeschrieben?
Hey, ich feier aktuell bei meiner Arbeit Überstunden ab (hab in der Frage Urlaub geschrieben, damit der Titel nicht so lang wird).
Jetzt bin ich allerdings krank geworden und habe auch ein Attest bis Freitag vom Arzt. Ich bin eigentlich für 1 1/2 Wochen auf Überstunden freigestellt, wird mir die Woche dann an Überstunden wieder gutgeschrieben?
5 Antworten
Zwischen Urlaub und Überstundenausgleich ist hier arbeitsrechtlich ein großer Unterschied. Überstunden sind nicht durch Entgeltfortzahlung abgesichert.
Die Urlaubstage sollten entsprechend gutgeschrieben werden.
Bzw. werden die entsprechenden Überstunden durch die Erkrankung nicht abgefeiert.
Kommt für mich auf dasselbe heraus. Die Arbeitsunfähigkeit unterbricht das "Abfeiern" von Überstunden..
Kommt für mich auf dasselbe heraus.
Ich empfehle Dir dringend, Dich bei einem Arbeitsrechtler oder auch im Personalbüro zu erkundigen.
Was für Dich rauskommt ist etwas anderes als die Rechtslage
https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++2b553938-a626-11e0-7513-00093d114afd
https://rechtsanwalt-nowak.de/freizeitausgleich-gilt-bei-krankheit-als-genommen/
Hey, ich feier aktuell bei meiner Arbeit Überstunden ab (hab in der Frage Urlaub geschrieben, damit der Titel nicht so lang wird).
Und genau damit hast Du falsche Antworten provoziert.
Es ist ein Unterschied, ob man während des Erholungsurlaubs arbeitsunfähig wird oder während man den Freizeitausgleich für Überstunden nimmt.
Rechtlich darf der AG einem kranken AN keinen Urlaub abziehen, da ein kranker AN keinen Urlaub entgegennehmen kann. Die beantragten Urlaubstage werden entsprechend der AU-Bescheinigung wieder gutgeschrieben. Es gilt das Bundesurlaubsgesetz.
Bei Freizeitausgleich von Überstunden sieht das anders aus.
Erkrankt ein AN während er sein Zeitkonto abbaut, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das sagt, dass ein AN bei Krankheit Anspruch auf die Bezahlung hat, die er ohne Krankheit bekommen hätte. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.
Da während des Überstundenabbaus keine Arbeit geplant ist, muss der AG bei Krankheit auch nicht bezahlen. Der AN bekommt die Überstunden wie geplant bezahlt, die Stunden werden aber entsprechend vom Zeitkonto abgezogen.
Da während des Überstundenabbaus keine Arbeit geplant ist, muss der AG bei Krankheit auch nicht bezahlen.
Sehe ich anders. Durch die Arbeitsunfähigkeit werden die entsprechenden Überstunden nicht "abgefeiert".
Der AN bekommt die Überstunden wie geplant bezahlt, die Stunden werden aber entsprechend vom Zeitkonto abgezogen.
Sehe ich nicht so.
Sehe ich nicht so.
Aber ich, weil es so ist.
Entgeltfortzahlungsgesetz § 4 Abs. 1 sagt, dass dem AN bei Krankheit das für ihn maßgebende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.
Bei Überstundenabbau ist keine Arbeitszeit geplant, entsprechend muss der AG bei Krankheit auch keine Entgeltfortzahlung leisten. Die Überstunden werden abgezogen und bezahlt.
Aber ich, weil es so ist.
Vielen Dank für Deine Meinung, denn um mehr handelt es sich nicht.
Bei Überstundenabbau ist keine Arbeitszeit geplant, entsprechend muss der AG bei Krankheit auch keine Entgeltfortzahlung leisten. Die Überstunden werden abgezogen und bezahlt.
Vielen Dank für Deine Meinung, denn um mehr handelt es sich nicht.
Immer diese selbsternannten Anwälte :)
Was befähigt Dich denn dazu, immer wieder falsche Antworten beim Arbeitsrecht zu geben?
Ich habe nie behauptet Anwältin zu sein. Allerdings kenne ich mich im Arbeitsrecht berufsbedingt und ehrenamtlich gut genug aus um zu wissen, dass Deine Antwort und auch Deine Kommentare falsch sind.
Lies mal die Links die ich in einem Kommentar geschrieben habe und wenn Du sie verstanden hast, solltest Du Deine (falsche) Meinung ändern
"...wieder gutgeschrieben?"; Im Urlaubsfall auf jeden Fall, bei Überstunden abfeiern sollte das genau so laufen.
Im Urlaubsfall auf jeden Fall,
Korrekt
bei Überstunden abfeiern sollte das genau so laufen.
Falsch!
Es gilt das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Der AN muss so bezahlt werden, wie er ohne Krankheit bezahlt worden wäre. Für ihn war keine Arbeit geplant. Es bleibt beim Abzug der Überstunden.
Gut, dass es (hier) oft immer einer noch genauer weiß! Danke!
Sofern du dich krank meldest, sollte das so sein.
Bitte mal den ganzen Text lesen, es geht nicht um Urlaubstage (au0er in der Überschrift)
Ich empfehle Dir dringend, Dich bei einem Arbeitsrechtler oder auch im Personalbüro zu erkundigen.
Was für Dich rauskommt ist etwas anderes als die Rechtslage
https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++2b553938-a626-11e0-7513-00093d114afd
https://rechtsanwalt-nowak.de/freizeitausgleich-gilt-bei-krankheit-als-genommen/
Lies erst mal den ganzen Text. Es geht nur in der Überschrift um Urlaubstage.